Sehr geehrter Herr (...),
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Fahrzeug wurde bei uns am 01.01.2026 von der ecoturn GmbH / „elektrovorteil.de“ (Ludwig-Ganghofer-Str. 1, 82931 Grünwald) beantragt. Nur bei diesem ersten Antrag konnte die pauschale Strommenge für das Fahrzeug bescheinigt werden, da dieser Antrag zuerst gestellt wurde (§ 7 Absatz 5 Satz 3 der 38. BImSchV). Ein weiterer Antrag musste daher abgelehnt werden.
Bei dieser Mitteilung war eine andere Person bzw. Unternehmen Inhaber der für das Fahrzeug vorgelegten Zulassungsbescheinigung Teil I, also eine Person/ Unternehmen, auf die/ das das Fahrzeug zuvor zugelassen war – möglicherweise der/die Vorbesitzer/in bzw. Händler, der die Bescheinigung der Strommenge für das Fahrzeug in Anspruch genommen hat, unter Umständen unter Vorlage der alten Zulassungsbescheinigung.
Jedoch kann pro Fahrzeug nur einmal eine Bescheinigung pro Jahr erfolgen, weshalb beim zweiten Antrag eine Ablehnung zu erfolgen hatte. Für weitere Schritte bietet sich eine Kontaktaufnahme mit dem Vorbesitzer/Händler an.
Wir weisen darauf hin, dass wir als vollziehende Behörde keinen Einfluss auf einzelne Antragsteller bzw. Dienstleister und deren Handeln haben sowie darauf, ob ein Fahrzeug zwischenzeitlich ab- oder umgemeldet wurde und wer für ein Fahrzeug den Antrag stellt. Das Umweltbundesamt ist lediglich dafür zuständig, auf Antrag Strommengen zu bescheinigen, die im Straßenverkehr eingesetzt wurden. Wir können Ihnen lediglich Auskunft darüber geben, welche Daten uns von Ihnen vorliegen und woher diese stammen. An den Vertragsverhältnissen von Fahrzeughaltern mit Dienstleistungsunternehmen ist das Umweltbundesamt nicht beteiligt und kann diesbezüglich auch nicht unterstützend tätig werden. Es handelt sich nicht um eine staatliche Prämie, es gibt keine Auszahlungen von Seiten des Umweltbundesamtes.
Wir können weder weitere Informationen bereit stellen noch als vollziehende Behörde rechtsberatend tätig werden. Daher betrachten wir diese Anfrage als erledigt. Weitere Anfragen zu diesem Vorgang werden nicht beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Vollzugsteam 38. BImSchV
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Umweltbundesamt
Fachgebiet I 2.7 -
Kraftstoffe und Energie im Verkehr
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