Ich hab mich bis jetzt zurückgehalten...
Auch ich habe Erfahrungen mit Insolvenzen ( 2mal als Beschäftigter und mehrfach bei Kunden bzw. Lieferanten)
Grundsätzlich wird Wahl Verträge mit den Herstellern haben die bei einer Insolvenz zunächst Mal ihre Gültigkeit behalten.
Genauso wie jeder Käufer. (Anmerkung am Rande einer Vertragsauflösung kann nur eine Person mit Prokura nach Zustimmung des Sachverwalters zustimmen; Personen mit Prokura werden im Handelsregister gelistet..)
Und ja bei einer (vorübergehenden) Zahlungsunfähigkeit gibt es immer zähe Verhandlungen mit den Gläubigern. Überlichterweise sind Sachgläubiger (hier die Autohersteller) interessiert das Geschäft weiterzuführen.
Das wird auch bei MG so sein. Anderseits hat jeder direkt Beteiligte eine "Neutralitätspflicht" da die Verhandlungen streng vertraulich sind um ggf anderen Gläubigern keinen Vorteil zu verschaffen.
Daher wird MG keine Anfrage zu einem Vertrag mit Wahl mit einer tragfähigen Information beantworten solange die Verhandlungen mit Wahl laufen...
Ich gehe davon aus, dass der Betrieb weiterläuft und die Autos ausgeliefert werden.