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Man kann höchstens in Verzug setzen und dann sollen die mit ner Frist nachbessern. Wenn kein wirklicher Schaden entsteht kann man da wenig aushandeln.
Mit Glück bekommt man ein Fahrzeug zur mobilhaltung.
Ist denn ein verbindlicher Termin im Vertrag eingetragen? Das sind ja meist nur unverbindliche Termine.
Diese ganzen Floskeln mit zuversichtlich, im Vorlauf oder in Kürze sind ja nun mal die Grundlage von Verkäufern. Da ist nichts was auf Verbindlichkeit schließen lässt und kein guter Verkäufer wird da was verbindliches zusagen.
Im Vertrag steht die übliche Floskel "unverbindlicher Liefertermin". Ich hatte mich allerdings für die Vertragsverhandlungen schriftlich mit dem Verkäufer ausgetauscht und da wurde der Juni explizit genannt. In wie weit das rechtlich bestand hat, kann ich nicht sagen. Mir geht es auch nicht darum das Ganze unnötig zu eskalieren... Mir geht es ein stückweit ums Prinzip! Ich hatte zuletzt auch Probefahrten/Verhandlungen mit anderen Marken und da waren die Liefertermine eher realistisch kommuniziert worden. Daher würde ich ein kleines Entgegenkommen des Autohauses durchaus begrüßen :).