Beiträge von Sutra

    Doch hier! Ich habe im eigenen Vertrag stehen "Vorabüberweisung, Zulassung inklusive."

    Auch in einem weiteren mir bekannten Vertrag wurde die Vorabüberweisung vereinbart. Grundsätzlich habe ich damit auch kein Problem damit und habe das schon diverse male (vor allem bei VW-Händlern) gehabt. Dort handelte es sich aber immer um junge Gebrauchte.

    Vorgang wurde wie folgt beschrieben:

    Wenn Auto da, schickt Wahl die Rechnung, dann kommen die Papiere zum Händler und das Fahrzeug wird zugelassen. Nach Zulassung wird der Übergabetermin ausgemacht und das Fahrzeug übergeben.

    Bis zum Punkte "dann kommen die Papiere" hat ja auch alles gestimmt...


    Wie gesagt, in unserem Vertrag werde ich den Teufel tun, unter der aktuellen Wirtschaftlichen Situation 25.000 € vorab zu überweisen...

    Also nach den Infos die bislang zusammengekommen sind, bestätigt sich ja das Bild, dass bei Wahl schon länger etwas nicht passt.


    In dem Fall, der mir bekannt ist, kann ich sagen dass das Auto am Freitag vormittag gezeigt wurde, es steht auf einem Parkplatz etwas entfernt vom Händlerstandort zusammen mit weiten MG Fahrzeugen herum.

    Es wurde der Kaufvertrag zusammen mit der FIN ausgedruckt mit mitgegeben, die FIN ist dem Auftrag zugeordnet. Das Fahrzeug hat noch die Übernahmenahmepapiere vom Schiffstransport sichtbar angebracht, es kam in Wilhelmshafen an.


    Ich hoffe, dass es für bezahlte Fahrzeuge ein gutes Ende hat, wenngleich die Situation mit den Zwischenfinanzierenden Banken nicht gut aussieht.

    Das Fahrzeug ist schnell abgeholt und der bereits bezahlte Kaufpreis ist schnell nur noch eine Nr. auf der Insolvenzliste, solange das Kundeneigentum am Fahrzeug nicht anerkannt wird.


    Bei unserer eigenen Bestellung werden wir deshalb vermutlich versuchen, unter Berufung auf § 321 BGB eine andere bzw. abgesicherte Zahlungsabwicklung zu erreichen, also Zahlung Zug um Zug gegen Fahrzeug und Originalpapiere bzw. eine geeignete Sicherheit.

    Alternativ müsste man über eine einvernehmliche Vertragsauflösung sprechen. Eine solche Auflösung kann bei einem bereits verbindlich geschlossenen und nicht widerrufbaren Kaufvertrag allerdings nicht ohne Weiteres einseitig erklärt werden und könnte – je nach rechtlicher Situation – weitere Ansprüche von Wahl auslösen.


    Daher werden wir das voraussichtlich zunächst anwaltlich prüfen lassen.


    Just my 2 cents.

    Hi, ich habe mich neu registriert, da wir auch durch das Thema bei Wahl betroffen sind.


    Wir haben uns einen MG4 Urban Premium bestellt, (in Limburg) Lieferung ca. mitte Oktober. Bislang haben wir noch keine Rechnung, noch nichts bezahlt - da werden wir aber auch schauen, dass wir von der Vorabüberweisung weg kommen. Entweder Sofortüberweisung bei Abholung oder über ein Treuhandkonto, Mal schauen.


    Bei einer Freundin von mir ist wohl der Supergau passiert. Auto wurde im Juli geliefert, kann aber mangels Unterlagen nicht zugelassen und übergeben werden. Bezahlt ist es schon. Die kriegen jetzt kalte Füße... Die Kommunikation ist seitens des Autohauses wohl schon seit Wochen schleppend bis katastrophal...


    Gruß!