Ich hab mehrere Kaufverträge gesehen und der einzige Händler, der Gewährleistungsausschlüsse unterschrieben haben möchte, war das Autohaus am Olympiapark. Es geht dabei insbesondere um den Ausschluss der Aktualisierungspflicht für Sachen mit digitalen Elementen und digitale Produkte.
Zitat... wird die gesetzliche Aktualisierungspflicht des
Verkäufers für die digitalen Elemente des Fahrzeugs (die für die Funktion des Fahrzeugs
erforderlich sind) sowie digitale Produkte (digitale Inhalte und Dienstleistungen) gesetzlich zulässig
abweichend ausgeschlossen. Der Verkäufer wird daher keine Aktualisierungen für die digitalen
Elemente und digitalen Produkte des Fahrzeugs nach Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
An anderer Stelle nochmal:
ZitatDie Nichtbereitstellung von Aktualisierungen durch den Verkäufer stellt keinen Sachmangel dar.
Faktisch hätte man so - falls das überhaupt zulässig ist - keine Anspruch auf Updates. Nicht mal, wenn es für die Funktion erforderlich ist.
Weiterhin sollte noch ein Ausschluss der Beweislastumkehr nach § 327k BGB unterschrieben werden.
Acht Unterschriften für eine Fahrzeugbestellung ...
Das ging mir zu weit.