Hallo Kabak,
erst einmal vielen Dank für deinen Rat, möglichst schnell bei
einem anderen Händler zu bestellen. Der Gedanke geht mir
inzwischen tatsächlich auch durch den Kopf.
Allerdings stellt sich für mich dabei eine ganz entscheidende
Frage: Wie komme ich rechtssicher aus meinem bestehenden
Kaufvertrag mit Wahl heraus?
Ich habe meinen MG4 Urban Premium am 29.08.2026 persönlich
bei Wahl in Limburg bestellt. Der vereinbarte Gesamtpreis
beträgt 25.000 Euro einschließlich Überführung und Zulassung.
Bezahlt habe ich bisher noch nichts.
Da ich den Vertrag vor Ort abgeschlossen habe, gehe ich davon
aus, dass ich nicht einfach das gesetzliche Widerrufsrecht
eines Fernabsatzgeschäfts in Anspruch nehmen kann.
Natürlich könnte ich Wahl um eine einvernehmliche und
kostenfreie Vertragsaufhebung bitten. Aber was passiert,
wenn das Autohaus dem nicht zustimmt?
Kann ich aufgrund der erst nach meiner Bestellung bekannt
gewordenen Insolvenz beziehungsweise der damit verbundenen
Unsicherheit bei der Vertragserfüllung rechtlich aus dem
Vertrag herauskommen?
Oder riskiere ich bei einer einseitigen Stornierung, dass
Wahl von mir eine Stornopauschale oder Schadensersatz
verlangt?
Vielleicht hat hier jemand bereits eine ähnliche Situation
mit einem persönlich im Autohaus abgeschlossenen Kaufvertrag
erlebt und kann berichten, wie sie gelöst wurde.
Ich möchte keinesfalls zwei verbindliche Kaufverträge
abschließen und nachher womöglich für zwei Autos zahlen
müssen. Andererseits möchte ich auch nicht so lange warten,
bis die damaligen MG-Aktionskonditionen bei anderen Händlern
möglicherweise nicht mehr erhältlich sind.
Viele Grüße
Uwe