Wäre mir auch neu - ist nur erlaubt unter stauähnlichen Bedingungen.
Es ist nur erlaubt, wenn sich der Verkehr staut (offiziell heißt es glaube ich „wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben“) und links nicht mehr als 60 km/h und rechts nicht mehr als 80 km/h gefahren wird. Alles andere ist zumindest in Deutschland verbotenes Rechtsüberholen.