Es gibt einen Unterschied zwischen dem Agentur- und dem Händlermodell. Beim alten Agenturmodell hat der Händler den Wagen nur vermittelt und der Kaufvertrag wurde mit SAIC Deutschland abgeschlossen. SAIC ist für Aktualisierungen verantwortlich und kann dies auch leisten.
Beim Händlermodell wird der Kaufvertrag mit dem Autohändler abgeschlossen. Da dieser bei fehlerhafter Software keine Updates garantieren kann (wenn SAIC keine bereitstellt), schließt er den Anspruch auf Updates im Kaufvertrag aus. Sonst könnten Kunden bei Softwarefehlern den Händler auf Updates verklagen, die dieser ggf. nicht leisten kann. In der Folge könnten Kunden den Kaufvertrag widerrufen.
Daher der Passus beim Kauf per Händlermodell.