Schriftzüge vom Auto entfernen

  • Das war einmal. Inzwischen sind beleuchtete Logos erlaubt.


    Gruß,

    Frank

    Auch als Nachrüstlösung?

    Mir ist nicht klar ob aus China importierte Leuchtlogos ein e-Prüfzeichen haben. Weißt du das evtl.? Oder sonst jemand?

    Ohne das wären, streng genommen, trotzdem unzulässig.


    Aber davon ab finde ich unser MG Chrome-Emblem viel schöner. Inzwischen ist Chrome ja leider ziemlich verpönt und wird durch mattschwarz oder Cremetöne ersetzt. Neuerdings haben dann die Autos durchgehende Leuchtbänder, was ja noch ginge. Aber dann ein rotes Logo hinten und ein weißes vorne jew. mit Beleuchtung gefällt mir persönlich nicht. Aber ich akzeptiere natürlich wenn jemand das schön findet und sich drüber freuen kann.

  • Auch als Nachrüstlösung?

    Mir ist nicht klar ob aus China importierte Leuchtlogos ein e-Prüfzeichen haben. Weißt du das evtl.? Oder sonst jemand?

    Ohne das wären, streng genommen, trotzdem unzulässig..

    Ein e-Prüfzeichen ist nicht nötig, es handelt sich ja nicht um eine Beleuchtung sondern eher um ein Designelement.


    Ansonsten, ich Zitiere mal aus dem Netz:


    Werksseitige Zulassung: Durch eine Anpassung der UN-ECE-Regelungen sind leuchtende Herstellerlogos seit 2023 legal, sofern sie ab Werk verbaut oder offiziell typgeprüft sind. Diese dürfen jedoch bestimmte Maße (max. ≈ 100 cm²) nicht überschreiten und müssen symmetrisch sein.

    Nachrüstungen: Sogenannte Plug-and-play-Nachrüstungen aus dem Zubehör sind nur dann legal, wenn für das spezielle Teil ein Teilegutachten oder eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegt. Das Licht darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder mit Signalfarben wie Blau verwechselt werden


    Also genauso wie bei vielen anderen Nachrüstlösungen auch.


    Gruß

    Frank

  • Warum auch Vorschriften

    Die gelten streng genommen auch nur wenn sie dich erwischen 😉 - In Zeiten wo jeder VW und co sowas hat, mMn mehr als unwahrscheinlich das da überhaupt irgendwer Fragen stellt..

  • Die gelten streng genommen auch nur wenn sie dich erwischen 😉 - In Zeiten wo jeder VW und co sowas hat, mMn mehr als unwahrscheinlich das da überhaupt irgendwer Fragen stellt..

    Natürlich interessiert es ohne Kontrolle keinen. Ich bin aber froh, dass es in unserem Land Vorschriften gibt.

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  • Alles was (elektrisch) am Auto Leuchtet ist Teil der Beleuchtung, ob aus Sicht- oder Designgründen ist dabei egal. Das e-Prüfzeichen ist der (!) Nachweis dafür, dass die Beleuchtungsteile geprüft sind. Ohne e-Prüfzeichen keine ABE, wie bei ABE-Zubehör mit integriertem Leuchtmittel (z.B. Heckspoiler mit 3. Bremslicht). Für das eigentliche Leuchtmittel gibt's m.W. überhaupt keine ABE, da das in der EU mit dem ECE Prüfverfahren, also dem e-Prüfzeichen, geregelt ist.


    Das Ganze steht in der StVZO und den TüV Bestimmungen genauer drin. Die KI ist mir da noch zu fehlerbehaftet. Ich bleib lieber bei den Originalquellen.

    Viele Grüße

    MG 404

    Einmal editiert, zuletzt von MG 404 ()