Wobei sich die Schieflast natürlich auf die gesamte Hausinstallation und nicht nur die Wallbox bezieht. Nutzt die Wallbox also bei einphasigen Autos dieselbe Phase, an der auch ein anderer zeitweilig hoher Verbraucher hängt, kann das die Schieflast noch vergrößern. Darauf ist vom Fachmann beim Anschluss der Wallbox zu achten.
Das stimmt so nicht - es ist bei einem Haus schlicht nicht ersichtlich wo welche Verbrauchen angeschlossen, bzw. eingesteckt sind. Durch schwere Geräte (Herdplatte, Fön, Heizlüfter, Waschmaschine, Spülmaschine etc.) können auf der gleichen Phase am Hausanschluss leicht mehr als 4,6kVA zusammen kommen.
Daher müssen ab 4,6kVA Verbraucher dreiphasig ausgeführt werden. In Ladeparks werden durch Phasendrehung die Leistungen auf drei Phasen verteilt, um die Schieflastproblematik (theoretisch) zu umgehen.
[theoretisch: Sagen wir an jedem dritten Ladepunkt stehen MG4 Standard und laden mit 6,6kW bei 22kW Säulen. Dazwischen Fahrzeuge mit dreiphasigem Lader ==> durch die Phasendrehung haben wir auf einer Phase Schieflast]
Zur Ladestation, aus den TAB BW 2019, Netze BW:
"(3) Nach VDE-AR-N 4100 sind elektrische Verbrauchsmittel und Ladeeinrichtungen für
Elektrostraßenfahrzeuge mit einer Bemessungsleistung von jeweils > 4,6 kVA im Drehstromsystem anzuschließen. Über weiterführende Anforderungen oder die Notwendigkeit einer Ladestromsteuerung oder –begrenzung gibt der zuständige Netzbetreiber Auskunft."
Geräte größer 4,2kVA sind seit dem 01.01.2024 als Steuerbare Verbrauchseinrichtung vorzusehen! Steht in §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) §19 spricht allgemein von "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge", kein Hinweis auf eine Mindest-Ladeleistung! Betrifft somit auch Ladeziegel / JuiceBooster und Wallboxen mit Drehstomstecker.