Beiträge von Pugsy


    Falls Du mit "dumme Ausrede" meine Ausführungen meinst, will ich dem energisch widersprechen. Wenn ich z.B. 80 km/h und einen Sicherheitsabstand von 40m halte ("halber Tacho") und dann das vordere Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung einleitet, werde ich zu einer Vollbremsung genötigt, so auch das hinter mir fahrende Fahrzeug usw. So eine Situation ist dann nicht ungefährlich (obwohl ich sehr wohl aufmerksam fahre). Auf diese Weise werden halt Auffahrunfälle provoziert. Keine Frage, dass die Auffahrenden die überwiegende Schuld trifft. Dennoch muss es doch nicht sein, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug abrupt und ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung hinlegt, dies für dich i.O zu sein scheint und du dann alle Verantwortung lapidar dem rückwärtigen Verkehr zuweist.

    überraschend ist ja noch ok. Aber ich habe das als völlig unerwartet wahr genommen, ohne jegliche Möglichkeit etwas dagegen tun zu können. Weil man ja gar nicht damit rechnet.

    Ich denke da v.a. an den nachfolgenden Verkehr, der durch so etwas zu einer Vollbremsung genötigt wird es es so zu Auffahrunfällen kommen kann. Also der Schock eher beim Fahrer des nachfolgenden Autos, der mit so etwas nun gar nicht rechnet.

    der Herstellungstag steht in Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( Fahrzeugschein ), meiner z.B. 4.10.22 und mit dem Buchstabem N

    Zunächst einmal handelt es sich bei der ZB 2 um den Fahrzeugbrief; der Fahrzeugschein ist die ZB 1. Weiterhin steht nicht das Herstellungsdatum in der ZB. Das Datum, was du meinen könntest (Feld 6) ist das Datum der EU-Typgenehmigung. Und das Feld mit dem Buchstaben (bei dir N) ist ein Merkmal der Betriebserlaubnis.

    Was spricht eigentlich gegen die eingetragene Reifengröße?


    Nichts! Ich habe lediglich deshalb 245er montiert, weil ich ohnehin neue Reifen (Ganzjahresreifen) kaufen wollte. Und wenn ich schon neue Reifen kaufe, dann gleich in der maximal möglichen Breite (ich bin ein "Breireifenfetischist"), die auf die Felgen passen. Die Kosten für die TÜV-Abnahme nehme ich dabei hin.

    Da muss ich leider einhacken:


    Serienfelgen "vetragen" durchaus Impactseitig bis zu 3 Stufen (je nach Hersteller) Maßverkleinerung. Dabei können diese Maßstufen auch einzig sowohl auf Querschnitt als auch auf Breite erfolgen. Aber auch gemischt.


    Ob sich der jeweilige Prüfer traut, das einzutragen, sei mal dahin gestellt. ;)

    Hier beim TÜV meines Bundeslandes nimmt man nur "höhere" Stufen ab. Ob die OE-Felgen tatsächlich auch "niedrigere" Stufen technisch zuließen, sei nicht nachgewiesen, daher keine Abnahme. Der a.a.S. hat mir sogar die Fachanweisung dazu gezeigt.

    Man fährt diese Geschwindigkeiten laut GPS und schaut dann parallel auf den Bordtacho, um dessen Angabe zu vergleichen.


    Bei mir waren es mit den 245/45 R18:


    GPS 40 km/h - Tacho 41 km/h

    GPS 80 km/h - Tacho 81 km/h

    GPS 120 km/h - Tacho 122 km/h


    Ist also der Wert nicht kleiner als der GPS-Wert, ist alles i.O.


    Der a.a.O. fuhr mit und prüfte das.

    Ich fahre sogar 245/45 R18 auf Serienfelge 8x18. Abrollumfang +1,3%. Da damit außerhalb der Toleranz, bedurfte es einer Tachoüberprüfung (40, 80, 120 km/h). Diese hat ergeben, dass die Voreilung des Tachos bei Serienbereifung 235/45 R18 bei allen relevanten Geschwindigkeiten bei ca. 2% lag. Bei 245/45 R18 hat sich diese lediglich auf ca. 1% reduziert. Da der Tacho (im Vergleich zu GPS, nicht im Vergleich zur unmaßgeblichen Serienbereifung) also immer noch leicht voreilt, jedenfalls nicht nacheilt, war die TÜV-Abnahme kein Problem. Freigängigkeit und Radabdeckung sind gewährleistet.

    Ja, das wäre innerhalb der Toleranz. Aber warum willst du auf 235/40 R18 gehen? Du vergrößerst die Voreilung des Tachos und den Abstand zwischen Reifenoberkante und Radhaus (was optisch nicht mein Fall wäre). Preis der Reifen?


    Jedenfalls müsste 235/40 R18 im Felgengutachten aufgeführt sein. Auf die 18-Zoll-Serienfelge passt 235/40 R18 zwar auch (8J reicht nach ETRTO aus für 235/40), das wird aber der a.a.S. nicht abnehmen (wegen Impact-Test, der für diese Reifengröße und Felge nicht vorliegt)

    BIFI: Nein, die Differenz zwischen 235/45 R18 und 235/40 R19 ist +0,3%, nicht +3,9%. Also alles i.O.


    allen: Nur, weil Loadindex 98 in der ZB angegeben ist, heißt das nicht, dass auch 98 zwingend wäre. Die Hersteller tragen idR das ein, was sie werkseitig montieren. Montieren sie 98er Reifen, steht halt 98 in der ZB. Genauso verhält es sich mit dem Speedindex W. Der MG4 läuft doch nur 160 (bzw. 170 km/). Da hätte auch ein Q (160 km/h) gereicht. Gleichwohl steht in der ZB "W", weil eben W-Reifen montiert wurden. Zurück zum Loadindex: Die Achslast des MG4 Luxury beträgt max. 1198kg. Das bedeutet max. 599kg pro Rad. Also genügt Loadindex von 90 (600kg). Du darfst technisch gesehen also 235/40 R19 in 90Q (oder höher) fahren, musst aber abnehmen lassen.


    Gehe vor dem Kauf zum TÜV und frage, ob sie dir das so abnehmen. Dann kannst du deine Wunschreifen 235/40 R19 in 96er Loadindex kaufen.