Ist ja schön, dass Arval darum besorgt ist, uns vor möglichen Nachzahlungen am Ende der Leasingzeit zu bewahren. Welcher Altruismus uns da entgegengebracht wird! ...
Beiträge von Pugsy
-
-
ulf auf den Tag genau nach 1 Jahr Übernahme des Fahrzeugs kam eine E-Mail mit der bitte den Kilometerstand zu übermitteln.
War es eine echte Bitte, den Kilometerstand zu übermitteln, oder war es eher als Pflicht formuliert?
-
Alles anzeigen
Ne..... das is ne dumme Ausrede die ich nicht gelten lassen kann..... man hat im Straßenverkehr AUFMERKSAM teilzunehmen! Es ist so vielen nicht bewußt, welche VERANTWORTUNG sie tragen wenn sie hinter dem Steuer eines Kfz sitzen das es einfach nur traurig und erschreckend ist......
Greetz
Cap
Falls Du mit "dumme Ausrede" meine Ausführungen meinst, will ich dem energisch widersprechen. Wenn ich z.B. 80 km/h und einen Sicherheitsabstand von 40m halte ("halber Tacho") und dann das vordere Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung einleitet, werde ich zu einer Vollbremsung genötigt, so auch das hinter mir fahrende Fahrzeug usw. So eine Situation ist dann nicht ungefährlich (obwohl ich sehr wohl aufmerksam fahre). Auf diese Weise werden halt Auffahrunfälle provoziert. Keine Frage, dass die Auffahrenden die überwiegende Schuld trifft. Dennoch muss es doch nicht sein, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug abrupt und ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung hinlegt, dies für dich i.O zu sein scheint und du dann alle Verantwortung lapidar dem rückwärtigen Verkehr zuweist.
-
überraschend ist ja noch ok. Aber ich habe das als völlig unerwartet wahr genommen, ohne jegliche Möglichkeit etwas dagegen tun zu können. Weil man ja gar nicht damit rechnet.
Ich denke da v.a. an den nachfolgenden Verkehr, der durch so etwas zu einer Vollbremsung genötigt wird es es so zu Auffahrunfällen kommen kann. Also der Schock eher beim Fahrer des nachfolgenden Autos, der mit so etwas nun gar nicht rechnet.
-
der Herstellungstag steht in Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( Fahrzeugschein ), meiner z.B. 4.10.22 und mit dem Buchstabem N
Zunächst einmal handelt es sich bei der ZB 2 um den Fahrzeugbrief; der Fahrzeugschein ist die ZB 1. Weiterhin steht nicht das Herstellungsdatum in der ZB. Das Datum, was du meinen könntest (Feld 6) ist das Datum der EU-Typgenehmigung. Und das Feld mit dem Buchstaben (bei dir N) ist ein Merkmal der Betriebserlaubnis.
-
Was spricht eigentlich gegen die eingetragene Reifengröße?
Nichts! Ich habe lediglich deshalb 245er montiert, weil ich ohnehin neue Reifen (Ganzjahresreifen) kaufen wollte. Und wenn ich schon neue Reifen kaufe, dann gleich in der maximal möglichen Breite (ich bin ein "Breireifenfetischist"), die auf die Felgen passen. Die Kosten für die TÜV-Abnahme nehme ich dabei hin.
-
Da muss ich leider einhacken:
Serienfelgen "vetragen" durchaus Impactseitig bis zu 3 Stufen (je nach Hersteller) Maßverkleinerung. Dabei können diese Maßstufen auch einzig sowohl auf Querschnitt als auch auf Breite erfolgen. Aber auch gemischt.
Ob sich der jeweilige Prüfer traut, das einzutragen, sei mal dahin gestellt.

Hier beim TÜV meines Bundeslandes nimmt man nur "höhere" Stufen ab. Ob die OE-Felgen tatsächlich auch "niedrigere" Stufen technisch zuließen, sei nicht nachgewiesen, daher keine Abnahme. Der a.a.S. hat mir sogar die Fachanweisung dazu gezeigt.
-
Man fährt diese Geschwindigkeiten laut GPS und schaut dann parallel auf den Bordtacho, um dessen Angabe zu vergleichen.
Bei mir waren es mit den 245/45 R18:
GPS 40 km/h - Tacho 41 km/h
GPS 80 km/h - Tacho 81 km/h
GPS 120 km/h - Tacho 122 km/h
Ist also der Wert nicht kleiner als der GPS-Wert, ist alles i.O.
Der a.a.O. fuhr mit und prüfte das.
-
Ich fahre sogar 245/45 R18 auf Serienfelge 8x18. Abrollumfang +1,3%. Da damit außerhalb der Toleranz, bedurfte es einer Tachoüberprüfung (40, 80, 120 km/h). Diese hat ergeben, dass die Voreilung des Tachos bei Serienbereifung 235/45 R18 bei allen relevanten Geschwindigkeiten bei ca. 2% lag. Bei 245/45 R18 hat sich diese lediglich auf ca. 1% reduziert. Da der Tacho (im Vergleich zu GPS, nicht im Vergleich zur unmaßgeblichen Serienbereifung) also immer noch leicht voreilt, jedenfalls nicht nacheilt, war die TÜV-Abnahme kein Problem. Freigängigkeit und Radabdeckung sind gewährleistet.
-
Ja, das wäre innerhalb der Toleranz. Aber warum willst du auf 235/40 R18 gehen? Du vergrößerst die Voreilung des Tachos und den Abstand zwischen Reifenoberkante und Radhaus (was optisch nicht mein Fall wäre). Preis der Reifen?
Jedenfalls müsste 235/40 R18 im Felgengutachten aufgeführt sein. Auf die 18-Zoll-Serienfelge passt 235/40 R18 zwar auch (8J reicht nach ETRTO aus für 235/40), das wird aber der a.a.S. nicht abnehmen (wegen Impact-Test, der für diese Reifengröße und Felge nicht vorliegt)