Beiträge von Pugsy

    Haben die anderen Leasingnehmer auch heute eine E-Mail von Arval bekommen mit dem Hinweis, dass man reguläre Services bei allen dort in der Liste aufgenommenen Partnerwerkstätten vornehmen lassen kann? Also in der E-Mail ist sogar ein Buchungstool, so konnte ich eine Reifenbude im Nachbarort (Lilienthal bei Bremen) auswählen, die auch Wartungen durchführt. Ich denke, wenn Arval das so anbietet, dürfte man ja nicht gegen die Wartungsbestimmungen des Leasingvertrags verstoßen, wenn man die Wartungen in einer solchen Werkstatt vornehmen lässt.


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    Bei mir im Norden Deutschlands (Nähe Hamburg) musste ich mir auch eine neue Werkstatt suchen, da mein Hädler kurze Hand überlegt hat MG nicht mehr zu vertreiben und keinen Service anzubieten, da die Konditionen von MG zu schlecht sind und nur Probleme machen. Die Autohäuser haben einfach keine Lust ständig hinzu zu buttern bei den Garantiedingen. Bin gespannt wie lange es mein jetzigen Händler geben wird.

    Ich komme aus der Nähe Hamburgs und muss demnächst zum 2. Service. Sprichst du von Thomsen Nedderfeld oder von Krüll Harburg? Oder von einem anderen Händler?

    Mehrkilometerkosten sind bei mir 16 Cent/Kilometer, also nicht unerheblich. Übrigens habe ich gestern auch ein Leasingvertragsverlängerungsangebot erhalten (mein Leasing ist 25 Monate mit 25tds km/Jahr). Man wirbt damit, dass bei Verlängerung bestimmte Kosten (Auslieferungskosten, Anmeldung, Rückgabe) wegfielen. Das ist natürlich nicht korrekt, denn diese Kosten fallen ja nicht weg, sondern werden nur um die Zeit der Verlängerung verschoben. Also sehr tügerisch, die Formulierung. Was völlig "vergessen" wird in dem Angebot ist, dass nach den ersten beiden Jahren ja keine Werksgarantie mehr besteht. Also hätte man ein Leasing (im 3. oder 4. Jahr) ohne Werksgarantie und müsste alle, sonst von der Garantie abgedeckten Reparaturkosten selbst bezahlen und diese gemäß den Vertragsbedingungen von einer Vertragswerkstatt durchführen lassen. Über die "Abzockerpreise" wurde hier ja schon berichtet. Das alles relativiert doch sehr das beschönigte Angebot.


    Falls Du mit "dumme Ausrede" meine Ausführungen meinst, will ich dem energisch widersprechen. Wenn ich z.B. 80 km/h und einen Sicherheitsabstand von 40m halte ("halber Tacho") und dann das vordere Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung einleitet, werde ich zu einer Vollbremsung genötigt, so auch das hinter mir fahrende Fahrzeug usw. So eine Situation ist dann nicht ungefährlich (obwohl ich sehr wohl aufmerksam fahre). Auf diese Weise werden halt Auffahrunfälle provoziert. Keine Frage, dass die Auffahrenden die überwiegende Schuld trifft. Dennoch muss es doch nicht sein, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug abrupt und ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung hinlegt, dies für dich i.O zu sein scheint und du dann alle Verantwortung lapidar dem rückwärtigen Verkehr zuweist.

    überraschend ist ja noch ok. Aber ich habe das als völlig unerwartet wahr genommen, ohne jegliche Möglichkeit etwas dagegen tun zu können. Weil man ja gar nicht damit rechnet.

    Ich denke da v.a. an den nachfolgenden Verkehr, der durch so etwas zu einer Vollbremsung genötigt wird es es so zu Auffahrunfällen kommen kann. Also der Schock eher beim Fahrer des nachfolgenden Autos, der mit so etwas nun gar nicht rechnet.

    der Herstellungstag steht in Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( Fahrzeugschein ), meiner z.B. 4.10.22 und mit dem Buchstabem N

    Zunächst einmal handelt es sich bei der ZB 2 um den Fahrzeugbrief; der Fahrzeugschein ist die ZB 1. Weiterhin steht nicht das Herstellungsdatum in der ZB. Das Datum, was du meinen könntest (Feld 6) ist das Datum der EU-Typgenehmigung. Und das Feld mit dem Buchstaben (bei dir N) ist ein Merkmal der Betriebserlaubnis.