Beiträge von Pugsy

    Habe ich auch bekommen und es wäre grundsätzlich gut für mich, wenn ich zu den beiden Reifenbutzen, die dort aufgelistet sind, hin könnte, da die dann mal tatsächlich sehr in der Nähe wären.

    Und ich habe mich auch gefragt: Wenn ARVAL mir sowas schreibt, dann kann ich doch wohl auch problemlos dort meine (zweite) Inspektion machen lassen oder?

    Ganz sicher bin ich da nämlich nicht. :D


    Genau das war ja mein Gedanke: Ich als Leasingnehmer bin ausschließlich der Leasinggesellschaft ggü verpflichtet (diese ist Eigentümer des Fahrzeugs und mein Vertragspartner). Wenn also Arval die Reifenbuden als Werkstattvertragspartner ausweist und ausdrücklich den Leasingnehmern das Angebot macht, dort die Wartungen durchführen zu lassen, kann es keine Vertragsstrafe geben bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Ende des Leasings, wenn man die Wartungen eben bei einer solchen Reifenbude hat durchführen lassen.

    Haben die anderen Leasingnehmer auch heute eine E-Mail von Arval bekommen mit dem Hinweis, dass man reguläre Services bei allen dort in der Liste aufgenommenen Partnerwerkstätten vornehmen lassen kann? Also in der E-Mail ist sogar ein Buchungstool, so konnte ich eine Reifenbude im Nachbarort (Lilienthal bei Bremen) auswählen, die auch Wartungen durchführt. Ich denke, wenn Arval das so anbietet, dürfte man ja nicht gegen die Wartungsbestimmungen des Leasingvertrags verstoßen, wenn man die Wartungen in einer solchen Werkstatt vornehmen lässt.


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    Bei mir im Norden Deutschlands (Nähe Hamburg) musste ich mir auch eine neue Werkstatt suchen, da mein Hädler kurze Hand überlegt hat MG nicht mehr zu vertreiben und keinen Service anzubieten, da die Konditionen von MG zu schlecht sind und nur Probleme machen. Die Autohäuser haben einfach keine Lust ständig hinzu zu buttern bei den Garantiedingen. Bin gespannt wie lange es mein jetzigen Händler geben wird.

    Ich komme aus der Nähe Hamburgs und muss demnächst zum 2. Service. Sprichst du von Thomsen Nedderfeld oder von Krüll Harburg? Oder von einem anderen Händler?

    Mehrkilometerkosten sind bei mir 16 Cent/Kilometer, also nicht unerheblich. Übrigens habe ich gestern auch ein Leasingvertragsverlängerungsangebot erhalten (mein Leasing ist 25 Monate mit 25tds km/Jahr). Man wirbt damit, dass bei Verlängerung bestimmte Kosten (Auslieferungskosten, Anmeldung, Rückgabe) wegfielen. Das ist natürlich nicht korrekt, denn diese Kosten fallen ja nicht weg, sondern werden nur um die Zeit der Verlängerung verschoben. Also sehr tügerisch, die Formulierung. Was völlig "vergessen" wird in dem Angebot ist, dass nach den ersten beiden Jahren ja keine Werksgarantie mehr besteht. Also hätte man ein Leasing (im 3. oder 4. Jahr) ohne Werksgarantie und müsste alle, sonst von der Garantie abgedeckten Reparaturkosten selbst bezahlen und diese gemäß den Vertragsbedingungen von einer Vertragswerkstatt durchführen lassen. Über die "Abzockerpreise" wurde hier ja schon berichtet. Das alles relativiert doch sehr das beschönigte Angebot.


    Falls Du mit "dumme Ausrede" meine Ausführungen meinst, will ich dem energisch widersprechen. Wenn ich z.B. 80 km/h und einen Sicherheitsabstand von 40m halte ("halber Tacho") und dann das vordere Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung einleitet, werde ich zu einer Vollbremsung genötigt, so auch das hinter mir fahrende Fahrzeug usw. So eine Situation ist dann nicht ungefährlich (obwohl ich sehr wohl aufmerksam fahre). Auf diese Weise werden halt Auffahrunfälle provoziert. Keine Frage, dass die Auffahrenden die überwiegende Schuld trifft. Dennoch muss es doch nicht sein, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug abrupt und ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung hinlegt, dies für dich i.O zu sein scheint und du dann alle Verantwortung lapidar dem rückwärtigen Verkehr zuweist.