Sehr gewagte Aussage um nicht zu sagen schlicht falsche Aussage row-dy !
Erfüllungsort ist nach deutschem Gewährleistungsrecht der Ort des Erwerbes. Also faktisch immer der Agent!
Ließ einfach mal im BGB
§439
Nacherfüllung
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Stimmt der Erfüllungsort ist der Wohnort oder Geschäftssitz des Verkäufers, im Falle des MG also der Geschäftssitz des MG Agenten und der Käufer muss den MG dort hinbringen.
Aber die dafür entstehenden Kosten muss der Verkäufer tragen.
Nichts Anderes steht in dem Beitrag von mir.