Ich vermute, dass wie bei VW etc. im Vertrag Rahmenbedingungen gesteckt sind, die der Händler erfüllen muss. Da wird allen erst mal gekündigt und Händler müssen sich neu bewerben. Wer die Bedingungen erfüllt, wird problemlos einen Vertrag bekommen. Andere, die „gern“ Händler sind, aber eben wie auch immer geartete Mängel haben (z.B. viele Probleme machen…), kannst du so relativ unkritisch los werden…
Beiträge von NoSi
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Als Händler wäge ich ab: Wenn der Kunde den Wagen so mitnimmt, hat er das akzeptiert. Wenn er mich darauf aufmerksam macht, halte ich den Wagen fest, der belegt dann Platz und der Kunde ist genervt, weil es womöglich Wochen/Monate dauert, bis die Ersatzteile da sind.
Wenn der Händler dir den Wagen mit vorgehaltener Waffe aufgenötigt hat, ist es natürlich was anderes. Sobald du damit vom Hof fährst, sind Kratzer „schwierig“ – da steht kein Datum/Zeitstempel dran…
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Hm... Und er hat die Temperatur auf 22°C eingestellt, die werden doch nicht mit der neuen Software den Offset vom Innenraum Sensor angepasst haben?

Weiter hinten im Video (9:45) moniert er die Temperatur und hat auf 28°C hochgedreht…
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Mir ist als aktuelle Infotainment-Version das „R33“ am Ende wichtig – bei mir ist es noch „R24“.
Was den Austausch betrifft, ist das so eine Sache: Als Kunde darf ich den Anspruch auf aktuelle Software stellen – bei mir stand das so im Kaufvertrag. Dann muss die auch installiert sein. Allerdings wird bei MG aktuell wohl nur „auf Zuruf bei Mängeln“ SW ersetzt – vermutlich, weil sie so rausfinden wollen, wo es die größten Schwächen gibt, die vorrangig behoben werden müssen.
Faktisch kannst du natürlich erst einen Mangel geltend machen, wenn du ihn feststellen kannst – die Software-Version allein ist noch kein Mangel. Allerdings kannst du ggf. schnell aufzählen, was alles dysfunktional ist – und den Termin für die Software musst du so oder so erst vereinbaren, das dauert wohl 1-2 h und „einmal um den Block fahren“, weil der Spurassistent wohl tatsächlich im Fahrbetrieb justiert werden muss (!).
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Vorauseilend etwas „passend dazu“ bauen habe ich mir schon länger abgewöhnt. Danke für's dran erinnern, ich kam gestern (in einem völlig anderen Kontext) ins Wanken. Ich werde deshalb meinen Tag heute anders als gestern noch geplant gestalten…
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Sowas geht doch bei keinem Hersteller durch den Quality Check...
Sehr gewagte These. Steht m.E. im Widerspruch zu einigen weiteren Einträgen hier im Forum.
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Ich habe gestern mal eine kleine Testfahrt unternommen und dabei das „Geschwindigkeitsspektrum“ ausgelotet.
So fluffig bei 120 km/h nochmal Gas geben konnte ich (in Erinnerungen schwelgend) bisher nur bei einem Porsche, getunten Audi Quattro oder Renault Alpine. Sehr geil, egal, dass wohl irgendwo bei 170 km/h (lt. Tacho) Schluss ist – mich hinderte ein „schleichender“ Mercedes am „Limit ausloten“.
Ich konnte dabei lediglich zwischen 80 - 100km/h die Motorelektronik hören, die als „Fiepsen“ bezeichnet werden könnte. Davor war es – mutmaßlich – zu leise, darüber war es zwar noch da, doch das Fahrgeräusch nahm natürlich zu.
Was das erwähnte „holpert und poltert“ betrifft: Könnte das an der Straße gelegen haben? Ich war ausgesprochen angenehm überrascht, wie vergleichsweise ruhig es im MG geblieben ist. Zumindest auf den neuen dreispurigen Teilen der A 10 – da fangen sie jetzt erst (also nach ca. 1 Jahr) mit den punktuellen Nachbesserungen an…
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Bereits die zweistrahlige böte die Option, eine „weiter oben“ eine „weiter unten“ einzustellen („wie früher“ mit einer Nadel) und damit den Bereich aufzuweiten.
Ich bin an den angekündigten Details ausgesprochen interessiert.
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S. Urteil LG Heidelberg – der Anspruch auf „Wegegeld“ besteht durchaus. Wäre abzuwägen, wie es im Anschluss weitergehen soll. Das Urteil ist die zweite Instanz. Kostet Zeit, kostet Nerven, erfordert anschließend einen neuen Händler.
Vor allem kann es auch nach hinten los gehen: »Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.« Dann kommen noch die eigenen und die Gerichtskosten der Gegenseite drauf…
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Zumindest in meinem Auto wird bei 11 kWh „langsames Laden“ im Display angezeigt – was C-Evo bestätigt. Für die „Abnutzung“ der Bordelektronik bei weniger Strom ist allein der Faktor Zeit aus meiner Sicht etwas kurz gegriffen. Der Faktor Verlust spielt m.E. eine viel größere Rolle – was über die Zeit für die Elektronik zum Problem werden kann. Die proportional geringere Erwärmung bei niedrigerer Ladeleistung könnte zwar weniger belastend sein – manche Elektronik hält dann tatsächlich sogar länger – doch wie das konkret in der Ladeelektronik des MG aussieht, muss sich noch zeigen.
Betriebswirtschaftlich müsste abgewogen werden, was ggf. teurer/preiswerter im Austausch ist. Wobei zusätzlich die generelle Frage im Raum steht, wie lange bisher Autos gefahren wurden und ob dieser Zyklus weiterhin gilt. Wurden die Vorgänger in Zahlung gegeben, landeten sie in den meisten Fällen sowieso beim Verwerter (oder in Afrika, was fast das Gleiche ist). Alles >= 7 Jahre ist dann relativ irrelevant, so lange gilt die MG-Gewährleistung, „langsam laden“ ist kein Ausschluss-Kriterium. Aus meiner Sicht ist es eher das „warten müssen“ – weshalb ich 11 kWh reinlasse, wenn er bei mir am Tropf hängt.