Theoretisch darf der im Fahrzeugschein eingetragene Lastindex auch nicht unterschritten werden.
Ist halt falsch.
Siehe ADAC
Der Last-Index eines zu montierenden Reifens, der in allen sonstigen Spezifikationen den Vorgaben entspricht, ist ausreichend, wenn dieser Last-Index für mindestens die Hälfte der maximal zulässigen Achslasten steht. Somit ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem entsprechend niedrigeren Last-Index (LI) als vorgeschrieben zu verwenden.