was natürlich auch die Feststellung sämtlicher Tempoverstöße bedeutet
Das wird so selbst bei Berufskraftfahrern mit Tachoscheibe/Fahrerkarte nicht praktiziert. Es können zwar nachträglich (4 Wochen) Tempoverstöße geahndet werden, aber nur welche die über 80km/h liegen. Selbst wenn die restliche Zeit durchgehend mit 65km/h gefahren worden wäre, kann man ja nicht nachweisen, dass da nur 50 erlaubt gewesen wäre. 80 ist für LKW aber immer die Höchstgeschwindigkeit.
Zusätzlich wäre die Fahrerkarte sogar 1 Jahr auslesbar und trotzdem werden "nur" 4 Wochen rückwirkend herangezogen. Natürlich wird niemand die Fahrdaten von 60 Millionen Fahrern für ein Jahr auswerten. Noch dazu gibt es die DSGVO, die u. A. Datensparsamkeit/Datenminimierung vorschreibt. Es dürfen also nur die Daten erhoben werden, die für den Zweck notwendig sind. Wenn der Zweck die Feststellung der Jahreskilometer ist, dürfen Geschwindigkeitsdaten dazu gar nicht erfasst werden.
Werden wir Elektromobilisten in Zukunft mehr zahlen müssen? JA!
Muss man deswegen Gerüchte/Schwurbeleien/Hörensagen in die Welt posaunen? Besser nicht, macht nämlich einen unseriösen Eindruck. ![]()