Darum habe ich die Bestätigung dass mein Wiederruf rechtswirksam ist vom Verkäufer und nochmal seperat vom Verkaufsleiter.
Doppelt hält besser.
Ich hätte es genauer formulieren sollen.
Die Firma Wahl ist in einem Insolvenzverfahren in Eigenregie. Denen wurde ein externer Sachwalter zugewiesen der alle Geschäftsvorfälle überwacht und prüft und ggf. freigibt oder verweigert. Dazu gehören in dieser Situation garantiert auch die Stornierungen von Bestellungen.
Ich bin kein Anwalt und das hier soll auch keine Rechtsberatung sein.
Aber wer sagt, dass der Verkaufsleiter (oder der Filialleiter, oder oder oder....) die Berechtigung für diesen Vorgang hat?
Irgendwann (vielleicht erst in einem halben Jahr) fällt der Vorgang vielleicht dem eingesetzten Sachwalter in die Finger und der sagt
"Hier ist noch eine Bestellung mit einer ungültigen Stornierung die wir zu Geld machen können.... Ruft den Kunden an, er soll sein Auto abholen oder die Stornogebühr zahlen".
Das alles ist eine scheiß Situation und ich empfehle nochmal: "Fragt einen Anwalt der sich damit auskennt"
Ich drück die Daumen