Lauflicht-Blinker für die Seite, also auch die Spiegel sind auf der deutschen Straße nicht zulässig.
@Edith: Habe mich wohl getäuscht. Blinker ist wohl teilweise erlaubt seitlich an den Kotflügeln ist generell verboten.
Zitat Gemini:
In der Regel nicht erlaubt / Kritisch: Echte Lauflichtblinker für den Kotflügel sind nach den strengen Auslegungen der StVZO und der ECE-Normen für seitliche Wiederholungsblinker (Klasse 5) in der Praxis nicht zulässig.
Grund dafür: Seitliche Blinker müssen einen bestimmten Lichtwinkel abdecken und das Signal klar und ohne optische Irritationen in Fahrtrichtung bzw. zur Seite abstrahlen. Viele günstige Zubehör-Seitenblinker mit angeblichem "Lauflicht" besitzen zwar oft ein E-Prüfzeichen, dieses gilt jedoch meist nur für statische (normal blinkende) Leuchten. Lässt man sie als Lauflicht laufen, erlischt rechtlich gesehen die Betriebserlaubnis des Bauteils.
Sonderfall Außenspiegel: Befindet sich der Blinker direkt im Außenspiegelgehäuse (und nicht klassisch seitlich im Kotflügel), wird er rechtlich oft anders bewertet, sofern er über eine spezifische Freigabe als Spiegelblinker verfügt. Viele originale dynamische Spiegelblinker sind ab Werk oder mit passender Zulassung legal, im reinen universellen Nachrüstmarkt für Seitenkotflügel scheitert es jedoch meist an der Legalität der Dynamik.