der Händler kriegt aber die Zeit nur vergütet wenn er die Notwendigkeit nachweisen kann....
Es war bei einem anderen Thread die Rede von Begründungen. Punkte die nicht nachweisbar sind und nur sporadisch auftreten aber solche Aktualisierungen von Software notwendig machen.
Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass in der 36 monatlichen Garantie für Assistenzsystem eine Notwendigkeit für die Aktualisierung der Navigationssysteme besteht, da z.B. bei der Geschwindigkeitskontrolle meines Wissens darauf zugegriffen wird.
Weiterhin frage ich mich was nach 36 Monaten passiert, da solche Daten/Funktionen/Assistenzsysteme eigentlich Bestandteil der Fahrzeugzulassung sind.