...22kw Wallboxen sind Genehmigungspflichtig...
Moin,
das stimmt zwar per Jure, allerdings würde er die ja nur als 7,2 kW Wallbox nutzen
( was dann wiederum ein Problem aufgrund der Schieflastverordnung sein könnte ).
Insgesamt scheint mir die Rechtslage da eh nicht eindeutig:
Der angesprochene "go-e-charger" ( ich habe die "alte Version, auch 22kW-fähig, mit 22kW kann aber kein mir bekanntes bezahlbares Auto laden ) ist eine "MOBILE Wallbox".
Ergo:
Wenn ich bei einem Bekannten, im Hotel oder sonstwo mit vorhandenem 16 oder gar 32A CEE-Anschluß bin, dann darf ich damit ja auch laden ( wobei ich den Ladestrom dann begrenzen würde auf max 10A / Phase ) ohne daß der Anschlußinhaber das angemeldet hat.