Alles anzeigenHallo zusammen,
das 91 als Tragfähigkeit ausreicht lese ich ja immer wieder mal.. ( eigentlich schon 89 ?!)..etwas über halbe Achslast....
Wollte aber mal wegen der Geschwindigkeit fragen...hier..und nicht bei google.
Also T ist 190 H ist 210 und V ist 240
Früher war es so...Winterreifen = weniger kmh = Aufkleber.
Sommerreifen sollten mindestens Höchstgeschwindigkeit haben beim Buchstaben..(ok logisch)
Wie sieht das heute aus wenn der Wagen eh nur 160 kmh fährt...aber V in den Papieren steht.
Das wären ja 3 "Geschwindigkeiten" höher (4 wenn man die 160kmh mitrechnet)...mal angenommen man kauft T also 190kmh...
Wäre das nicht dann auch völlig ausreichend ?! auch bei Sommerreifen ?!..oder muss man da wirklich nen Aufkleber anbringen ?!
Korrgiert gerne falls ich falsch liege. Vielleicht wurde es in ähnlicher Form auch schon hier erklärt. Alle 65 Seiten habe ich nicht durchgelesen.
Die Idee, bei der Einzelabnahme auch gleich den Geschwindigkeitsindex nach unten setzen zu lassen ist vor allem für Leute hilfreich, die im Winterhalbjahr auch mal in Italien unterwegs sind. In einem ADAC Reifentest wurde nebenbei erklärt, dass dort im Winterhalbjahr nur Ganzjahresreifen erlaubt sind, deren Geschwindigkeitsindex mindestens dem Eintrag in den Papieren entspricht. Kann jemand erklären, warum MG bei einem Auto mit 160 km/h-Limit "V" in die Papiere schreibt?
Egal, für unseren Anwendungsfall - milde Winter (Rhein-Main-Gebiet) und überschaubare Jahresfahrleistung - kommen Ganzjahresreifen mit Geschwindigkeitsindex V auf die Originalfelgen.