Sowas gehört abgestraft! Denn dadurch entstehen genau diese Themen in den Foren wie hier, die falsche Hoffnungen aufkeimen lassen, die zu falschen Käufen führen.
Damit wir mit der inhaltlichen Diskussion vorankommen bitte ich zwei Themen zu trennen.
A) Zielt der Anbieter auf leichtgläubige Kunden ab?
Sich wieder und wieder an diesem Punkt abzuarbeiten ist brotlose Kunst. Kein Mitlesender hier im Forum wird auf einen Schwindler hereinfallen.
Die angedachte Liste der Nachrüstinteressenten schafft Transparenz. Ab Verfügbarkeit Ende 2026 werden Rückmeldung eingehen, die schnell und eindeutig zeigen ob das Angebot seriös ist. Die übrigen MG4 Urban Käufer haben vor der 2027er Fahrradsaison ausreichend Zeit für ihre Entscheidung.
Die Beschreibung des Anbieters zur Nachrüstlösung für den alten MG4 war als Einstieg in die Diskussion nützlich wegen sehr ähnlichem Anforderungsprofil zum MG4 Urban. Einzelne verbesserungsfähige Stellen der Beschreibung führen zu Spekulationen darüber was der Anbieter zusagt.
Mit einem Schwenk auf die für BMW i3 angebotene Nachrüstlösung entfallen alle Spekulationen. Der BMW i3 hat ab Werk keine Stützlast. Die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) abgenommene Nachrüstlösung erreicht eine in den Fahrzeugpapieren eintragbare Stützlast von 80 kg. Das KBA wird sich die Nachrüstlösung bei einem Fahrzeug mit Alu- und Carbon-Karosserie sehr genau angeschaut haben.
https://die-verkuppler.de/automodell/bmw-i3/
B) Wie ist die Nachrüstlösung technisch und rechtlich zu bewerten?
Hier bin ich auf die weiteren Beiträge gespannt. Auf den ersten Blick greifen die zum Schutz des Fahrzeughalters erdachten Puzzle-Stücke gut ineinander.
Die beim Lastwechsel-Prüfverfahren des KBA entstehenden Belastungen simulieren eine sehr lange Nutzungsdauer mit maximaler Stützlast. Per Einzelgutachten wird jede Nachrüstung qualitätsgesichert. Die höhere Stützlast wird in in den Fahrzeugpapieren dokumentiert. Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird die Nachrüstung regelmäßig auf Defekte oder Materialermüdung geprüft. Versicherungstechnische Grenzfälle sind nicht erkennbar beim Betrieb eines Fahrzeugs, welches ausschließlich eingetragene, KBA-zugelassene Komponenten hat - siehe millionenfach verkaufte Drittanbieter Alufelgen mit KBA-Zulassung.