Alles anzeigenMG 404 Ich könnte mal wieder LLM an ihre Grenzen bringen und einen "Aufsatz für die Ewigkeit" schreiben. Aber lieber nicht. Denn du scheinst ja Sachverständig zu sein.
Vlt. nur so viel als Denkanstoß:
1.
Zur Leistung fehlt der Kraft (N) hier noch Geschwindigkeit (m/s) als Multiplikator.
Womit 2.
die (Dreh-) Geschwindigkeit sehr wohl für Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Bremse relevant ist.
Oder anders ausgedrückt: Welche Bremsscheibe ist im Stande, mehr Leistung abzuführen, die zu 50% (also einseitig) verrostete oder eine auf beiden Seiten mit sauberem Tragbild versehene?
Als Sternchenfrage vlt: Welche überhitzt schneller und auf welcher Seite?
Dazu hat sich auch cw_mg4 oben passend geäußert.
Vlt. zum Grundverständnis ein "INSIDE" aus der Branche: Die "TÜV" Prüfung beinhaltet quasi 4 Säulen. Untersuchung auf: Funktion, Wirkung, Zustand und Ausführung.
Wenn ein Prüfingenieur bei einer verrosteten (Rostfläche eindeutig nicht tragend) Bremsscheibe sagt, dass die Prüfung mit der gegebenen Wirkung und Funktion positiv abgeschlossen werden kann, dann hat er Untersuchung auf Zustand schlicht ignoriert. Bewusst oder unbewusst. Dass die Gegebenheiten einer Prüfstelle es nicht anders erlauben, heißt nicht, dass ich das mit der Geschwindigkeit ignorieren darf. Dass wir uns da aber in einem absoluten Graubereich bewegen, sollte ersichtlich sein.
In der Tat gibt es diesen Hersteller bei einem einzigen Modell/Typ. Dies wird auch in "TÜV" internen Vermerken auch geführt. Da übernimmt auch im Fall der Fälle der Hersteller die Verantwortung. Wobei hier ganz klar "Rost an der Scheibe" von "Tragbild mangelhaft" unbedingt zu trennen wäre.
Dass geneigte Prüfer/Werkstätten dass auch so handhaben, ist verständlich und nachvollziehbar (schließt mich hier und da mit ein). Rechtlich jedoch durch nichts untermauert.
In letzter Instanz bin ich schließlich sachverständig und muss die Bremse hier und jetzt vollumfänglich ("4 Säulen") beurteilen und im Zweifelsfall dafür gerade stehen.
Da hast du meine Beiträge aber schön so verstanden wie die zu deinen Antworten passen sollten, nur eben völlig falsch. Da du hier auch noch persönlich wirst lohnt sich keine Richtigstellung, auch wenn's nur eine Fingerübung wäre.