Beiträge von Boemby

    In der Regel sollte ein Auto bei dem Vertriebshändler auch gewartet und repariert werden. Ob die Werkstätte etwas taugt, steht auf einem anderen Stern. hier gibt es große Unterschiede, von nur einem ausgebildeten Mechatroniker bis zu begeisterte Mitarbeiter die selbst ein MG fahren.

    Okay, der Standard kann Kurzstrecke , mag gerne langsam laden. Fährt von A nach B. Vereinzelt findest du noch Tageszulassungen aus 2024 Modeljahr 23. Preise ab 159€ plus 5000km mehr pro Jahr für 10€. 2024er Modelle sind etwas teurer. Mit Wartung und Versicherung kann man ihn auch Leasen. Versuche deine Frage mal etwas zu präzisieren.

    Für uns kann er Alles was wir brauchen, mit voller Ladung kommen wir die Woche aus. Im Winter mit Heizung wird es etwas knapp.

    Der Knackpunkt ist die 10A Sicherung. Da kannst du max. 2,3kW laden. Bei Ladeverlusten von 300-400W die Stunde hast du weniger wie 2kW im Akku. Willst du dann mal 100% laden hängst du locker 20 Std. am Kabel. Lass dir von deinem Vater eine 16A Sicherung einbauen und das 1,5 qmm Kabel durch 2,5 qmm ersetzen. Das kann deine Mobile Wallbox auch mit 16A laden. Wärme habe ich bei 16.5A etwa 30 Grad im Sommer auch schon mal 36. Meine überwacht Themp + A+ Gesamtleistung und hat 179€ bei Ebay gekostet. mit einer höheren Absicherung und einem 4qmm Kabel kann ich die Ladeleistung auf 4,7 kW hoch drehen.

    Bei meinem Reifenhändler haben Sie die riesigen Rolltore ganz aufgemacht (3 a. 4m hoch und 6 breit.) Die Orginalreifen haben Sie aber aus Sicherheitsgründen behalten,

    dearred es geht hier drum. EmmJott #1


    Für meinen aktuellen Wagen habe ich mir CMS-Felgen (C23, 8x18, ET40) für die Winterreifen gekauft. Diese würde ich gerne auch auf dem MG4 verwenden.

    Laut ABE-Gutachten ist das möglich.


    Es gibt jedoch eine Reifenauflage, die mir Kopfzerbrechen bereitet.

    "Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."


    Die Frage wäre ob er die einfach verwenden kann oder wirklich die Kassoriearbeiten machen muss?