Es geht aber auch darum bei Großverbrauchern (z.B. Wallboxen, Wärmepumpen) den Verbrauch drosseln zu können, wenn eine Netzüberlastung droht. Die Drosselung ist grundsätzlich auf 4,2 kW je Gerät beschränkt. Im Gegenzug darf ein Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Geräten nicht mehr versagen oder verzögern. Außerdem muss jede Drosselung veröffentlicht werden und der Netzbetreiber ist Verpflichtet das Netz zügig zu ertüchtigen. Damit soll eine schnelle Einführung von Wallboxen und Wärmepumpen ermöglicht werden ohne das Netz zu überlasten.
Jetzt muss ich mal prüfen ob meine Heidelberg Energy Control Amperfied aus 2023 schon dimmbar ist. Falls nicht, im Fall der Fälle, Arschl. Karte gezogen.
Das muss ja jetzt noch nichts heißen, aber ist trotzdem mal wieder typisch für unsere Verordnungs Terroristen.
Nein musst du nicht, „Altanlagen“, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden sind von der Regelung ausgeschlossen