Schadenersatzansprüche, zum Beispiel für eine Ersatzmobilität. MG schreibt in den Verkaufsbedingungen auch was von 5% Kaufpreisentschädigung, glaube ich.
Genau kann ich es nicht sagen, da bei mir der Liefertermin nicht als unverbindlich gekennzeichnet wurde und die Verkaufsbedingungen nicht dabei waren (stattdessen Mietwagen AGB). Ich habe dem Händler jetzt eine Nachfrist gesetzt und wenn er mir keine Ersatzmobilität gewährt, geht das an meinen Anwalt. Leider bekomme ich nur billige KI-Antworten mit weiteren Hinhaltefloskeln.
Ich habe dort nur gekauft, weil Mitte/Ende Juni als fix kommuniziert wurde. Im Falle einer Unverbindlichkeit hätte ich ganz anders verhandelt und wahrscheinlich auch woanders gekauft.
Danke. Soweit wusste ich das auch, jedoch vermute ich, dass MG die 5% nicht freiwillig hergibt und man tendenziell mit Anwalt vorgehen muss. Hat jemand hier schon Erfahrungen mit dem Mahnen des Lieferverzugs gemacht und kann mehr dazu sagen?