Das kann man grundsätzlich immer. Im Garantiefall kann man zu jedem beliebigen MG-Händler innerhalb der EU gehen zur Mängelbeseitigung.
ja, bei sowas technischen kann ich das verstehen.
Wie ist es denn bei einem Kratzer an der Stoßstange der bei Übergabe bestand?
Ich bin, nachdem der Wagen vom Händler auf den Hof rausgefahren wurde, nochmal ums Auto und habe den Kratzer gesehen. Wurde dann auch entsprechend dokumentiert als "Beschädigung die bei Auslieferung bestand".
Für die Behebung soll ich nun wieder nach Erfurt kommen… 400km für einen Kratzer Spot-Repairen.
Liegt sowas in der Verantwortung des Händlers (weiß natürlich keiner wann und wie der Kratzer da hinkam, vielleicht ja schon beim Verladen) ?
Oder ist das auch MG/SAIC Angelegenheit am Ende weil Neuwagen…. ?