Beiträge von Kabak

    Ich werde das allein schon zur Sicherheit machen, auch wenn das Auto dadurch natürlich nicht schneller kommt. Aber wenigstens habe ich dann die theoretische Möglichkeit einen Schaden geltend zu machen; bspw wenn unsere Regierung die Prämie doch kippen sollte, weil der Haushalt so schlecht aussieht.

    Ich bezweifle, dass man diese Prämie vom Hersteller oder Autohaus einklagen kann.

    Steht das irgendwo? In meinen Bedingungen steht nur der gesetzliche Regefall, dass man den Händler nach 6 Wochen in Verzug setzen kann. Außerdem steht dort, dass der mögliche Schadensersatz auf 5% des Kaufpreises begrenzt ist. Von einer Pönale steht bei mir nichts.

    Bei MG steht nur drin, dass man bei Verzug und leichter Fahrlässigkeit die max. 5% bekommen kann.


    Frage ist reicht das eintragen des unverbindlichen Termins als leichte Fahrlässigkeit bzw was dann noch so passiert.

    Wir haben einen elektronischen Drehstromzähler. Erfüllt dieser die Forderung nach Fernsteuerbarkeit oder muss es ein Smart-Meter sein? Was wäre das zusätzliche Gerät für den Stromkasten?

    Kann man nicht pauschal sagen. Mein Kollege hat bei der alten Anlage gesagt geht nicht müsste neu und das war auch ein digitaler Zähler. Was genau dazu müsste habe ich nicht gefragt.


    Beim neuen Zähler meinte er top, klappt spart Geld.



    Was der neue definitiv kann ist das man nicht mehr manuell ablesen muss sondern dass der Netzbetreiber das kann. Wenn ihr Netzbetreiber sie nicht auffordert den Zählerstand zu übermitteln dann wird er höchstwahrscheinlich auch regelbar sein.



    Am besten Angebote anfordern.

    Mein Händler kann mir keinen Liefertermin mehr nennen, da der unverbindliche Termin am 15.07. war. Ich rechne jetzt leider nicht mehr so schnell mit einer Lieferung.


    Klar, mein Händler kann nichts dafür, trotzdem werde ich ihn nach 7 Wochen in Verzug setzen. Hat das schon mal jemand gemacht?

    Ja könnte man machen. Die Frage ist was man sich davon verspricht (außer ne andere Marke bei nem anderen Händler kaufe). Das Auto wird nicht schneller kommen. Man könnte ggf von Kaufvertrag zurück treten dürfte sich dann aber auch wieder ein neues Angebot geben lassen und wieder warten.

    Schadenersatz wird wohl nur möglich sein wenn ein nachweisbaren Schaden entsteht. Fraglich ob ein paar mehr km auf dem alten Auto ausreichen

    Hallo zusammen,


    ich komme aus dem Raum Düsseldorf und habe einen urban comfort in rot ende mai bestellt. Mein Händler gibt mir immer die Antwort, dass er noch nichts sehen kann. Vielleicht kann jemand ja etwas beisteuern oder mir Tipps geben, wie ich etwas rausfinden kann?


    Dankeschön und viele Grüße

    Kurz und knapp


    Gar nicht.



    Dadurch dass alle Farben nicht Aufpreispflichtig sind kann man schwer sagen ob "Standart" rot ist durch den active oder ähnliches.


    Statistisch gesehen ist die Farbe am beliebtesten welche massiv beworben wird, in diesem Fall also Stone Green. Wo am Anfang wohl tatsächlich direkt eine Wartezeit von mehreren Monaten angeboten wurde.


    Eine wirklich offizielle Info ob der Urban nun dieses Jahr komplett ausverkauft ist gibt es nicht.


    MG sagt zu den Verkäufern sie sollen 6-9 Monate offiziell angeben. Inoffiziell dürfen sie wohl unverbindlich Oktober/November sagen.

    "Mobile Wallboxen fallen unter die Regelung des § 14a EnWG, sofern sie eine Ladeleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden." (https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/)


    "Rechtlich entscheidet der Gesetzgeber nach der potenziellen Maximalleistung am Anschlusspunkt. Da diese Ladestation mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen kann, greift die Pflicht zur Netzdienlichkeit." (https://enerda.de/blogs/ratgeb…allbox-mit-11-kw-anmelden)

    Oben genanntes wäre zum Beispiel der Stromzähler der bei uns getauscht wurde ansonsten zusätzliches Gerät im Stromkasten oder beim Netzbetreiber nachfragen wann der Umbau geplant wird.



    Das unten genannte ist ein Schreiben, Anruf, online Formular was sagt "hallo, ich hab eine wallbox, vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit"

    Kostet in der Regel absolut nichts.


    Teuer wird es erst wenn man eine 22kw genehmigen lassen möchte was bei unserem Fahrzeug hinfällig ist.

    Wir planen auch gerade das Laden zu Hause. Eine mobile Wallbox wäre auch unser Favorit, da man sich hier die Kosten für den Einbau durch einen Elektriker spart. Wir haben eine rote CEE-Dose in der Scheune und würden die vorab auch nochmal durch einen Elektriker checken lassen.

    Was mich aber derzeit bei meinen Planungen und Überlegungen umtreibt, ist das "Dauer-Stecker"-Dilemma (§ 14a EnWG), d.h. auch eine mobile Wallbox mit mehr als 4,2 kW dauerhaft ortsfest betrieben wird, fällt unter diese Regelung und müsste ab 2027 vom Netzbetreiber steuer- bzw. dimmbar sein. Die mobilen Boxen besitzen aber keine Schnittstelle, um Steuersignale des Netzbetreibers zu verarbeiten.


    Verlangt der Netzbetreiber aktuell bei der offiziellen Anmeldung den Nachweis der Steuerbarkeit? Und würde das permanente Trennen - also Stecker raus nach dem Laden bzw. alternativ ein Ein-/Ausschalter vor der CEE-Dose - den Tatbestand des "ortsfesten" Betreibens aufheben und die Regelung würde für die mobile Wallbox gar nicht greifen?

    Theoretisch soll man die mobilen Wallboxen sowieso abklemmen nachdem man geladen hat.


    Dauerhaft "Ortsfest" heißt in den falls einfach dass du sie regelmäßig bei dir zu Hause nutzen möchtest und nicht traveler bist. Jede Ladeeinheit die zuviel Leistung hat muss halt steuerbar sein, im Fall der Fälle. Was sowieso in den meisten Haushalten hinfällig ist da wir z.B hier in der Gegend aktuell auf steuerbare Stromkästen vom Versorger umgestellt werden

    Ich kann mir das ehrlich gesagt nur schwer vorstellen. Anderen Berichten zufolge wurden im ersten Monat schon über 50000 Anträge gestellt. Bei der Mindestförderung von 3000 Euro sind das schon 150000000. Ich glaube nicht, dass darunter viele Anträge sind, die nicht bewilligt wurden.

    In den Berichten gehen die aber auch von einer fortlaufenden Nummerierung aus.


    Gibt aber auch vereinzelte Kommentare die sagen dass innerhalb ein paar Stunden jmd eine 20...er Nummer und der andere eine 70...er Nummer hat. Eher unwahrscheinlich