Rein rechtlich: nein. Denn hier und jetzt ist die Felge für das explizite Fahrzeug nicht frei. Bürokratie halt. Willkommen in der Überregulierung. 
Wie kooperativ die Polizei da draußen agiert, weiß ich leider nicht.
Aber ich habe schon wildeste Ausfälle der Polizei erlebt, wo man nur mit Kopf schütteln kann..
Würde also im Zweifelsfall nicht darauf vertrauen.
Das andere wäre der Versicherungsschutz im Falle eine Unfalls. Denn ohne gültigen Nachweis der Zulässigkeit ist die Betriebserlaubnis erloschen und das Fz hätte eigentlich nicht im Straßenverkehr bewegt werden dürfen..