Hier die Kurzform:
"...Ist die gewünschte Reifengröße weder im Fahrzeugschein noch in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung vermerkt, heißt das nicht, dass Autofahrer diese Reifen grundsätzlich nicht fahren dürfen. Für die legale Montage ist jedoch eine Einzelgenehmigung durch eine anerkannte Prüforganisation erforderlich..."
Aus diesem Artikel hier .
Also ohne Eintragung vom TÜV etc. NICHT ERLAUBT, wenn es NICHT in der COC steht