Es betrifft alle Vertragsstrafen die per Aushang an einem Parkplatz hängen.
Wenn man auf einen Parkplatz fährt schließt nach einen Vertrag, konkludentes Handeln (schlüssiges Verhalten), der Parkplatzbetreiber dadurch, das er das Befahren des Platzes duldet, der Fahrer dadurch, das er den Platz befährt und das Auto abstellt. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der gebührenpflichtig ist oder nicht.
§ 309 BGB
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
6.(Vertragsstrafe)
eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird;