Beiträge von row-dy

    Du hast Recht, der von dir zitierte Satz ist reines Marketing.

    Wenn der Inspektionstermin um mehr als vier Wochen oder 1.000 km überschritten wurde, dann ist die Garantie mindestens gefährdet, wahrscheinlich sogar erloschen. Da hilft auch ein kurzfristiges Nachholen der Inspektion nichts.

    Mit dem Satz will der Agent die Betroffenen wohl in Sicherheit wiegen und hofft auf möglichst viel zusätzliche Kunden. Im Garantiefall kann man sich auch bei diesem Agenten nicht erfolgreich auf diese wohl an viele gerichtete E-Mail berufen.

    CaptainFuture01,



    die wichtige Aussage ist doch nur, das die Inspektionsdaten abhängig vor der Erstzulassung sind und die Erstzulassung einfach in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachgesehen werden kann.

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    Schließlich gibt es hier eine lange Diskussion ob bei Tageszulassung das Datum der Erstzulassung oder die Zulassung auf den Käufer maßgeblich ist.


    Das ein Autohaus dabei auch Reklame für sich macht ist doch eigentlich selbstverständlich.

    In diesem Beitrag bei Facebook hat jemand sogar nur 104,72€ bei Autohaus Kegler in Herschbach/Oww bezahlt. Das wäre bei mir um die Ecke, wenn ich im Westerwald bin.


    Mal ne blöde Frage zur 1. Inspektion: Ich habe meinen MG4 ja Anfang Dezember neu mit 9km bekommen. Die Tageszulassung war aber im Juni 2024. Muß ich jetzt im Juni schon zur Inspektion oder erst im Dezember? Wie habt ihr das gemacht?

    Ich hol den Beitrag mal nach vorne, weil ich heute von meinem Agenten eine ausführliche E-Mail zu dem Thema bekommen habe.


    Sehr geehrte MG-Kundin, sehr geehrter MG-Kunde,
    wir möchten Sie erneut auf einen wichtigen Punkt zur Sicherstellung Ihrer Fahrzeuggarantie hinweisen:
    Die Inspektionsintervalle Ihres Fahrzeugs richten sich nicht nach Ihrem persönlichen Zulassungsdatum, sondern ausschließlich nach dem Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.
    Das bedeutet konkret:

    • Ihr Fahrzeug muss mindestens einmal jährlich zur Inspektion, gerechnet ab Erstzulassung.
    • Alternativ gilt ein früherer Termin, wenn die vorgegebene Kilometerlaufleistung erreicht wird (fahrzeugspezifisch).
    • Eine Überschreitung ist maximal 1 Monat oder 1.000 km möglich – darüber hinaus kann es zu Einschränkungen der Garantie kommen.

    Gerade bei Fahrzeugen mit Tageszulassung liegt das Erstzulassungsdatum häufig vor Ihrem eigenen Zulassungsdatum. Dadurch entstehen in der Praxis immer wieder unbeabsichtigte Fristüberschreitungen.
    Unsere Empfehlung:

    👉 Prüfen Sie bitte im Fahrzeugschein das Feld „Erstzulassung“ (siehe unten aufgeführte Beispielkopie).

    👉 Planen Sie Ihre Inspektion konsequent nach diesem Datum.
    Sollten Sie feststellen, dass ein Intervall bereits überschritten wurde:

    Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin, damit wir die Inspektion schnellstmöglich nachholen können. Anschließend ist es wichtig, die zukünftigen Intervalle wieder konsequent am ursprünglichen Erstzulassungsrhythmus auszurichten.
    Um Ihnen schnellstmöglich einen Termin anzubieten, schreiben Sie ihrem Wunschstandort im Besten Fall eine Email mit Ihrem Kennzeichen und Erstzulassungsdatum an und der Bitte um einen Terminwunsch. Wir kontaktieren Sie dann umgehend. Alternativ können Sie auch anrufen.
    Föhrenstraße: foehrenstrasse@woltmann-gruppe.de // 0421 45 80 80
    Martinsheide: martinsheide@woltmann-gruppe.de // 0421 66 00 90
    Delmenhorst: --> Derzeit im Umbau, im September sind wir voraussichtlich zurück. Bitte bis dahin auf die anderen Standort ausweichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
    Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.
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    Mit besten Grüßen


    Ich meine deutlicher kann man die Frage nicht beantworten

    Meiner muss im Juni zum TÜV und deshalb fahre Ich ihn jetzt öfters im Snow modus.

    Dann Bremst er sich auch frei.


    Er rekuperiert weniger und die Bremskraftverteilung ist anders.

    Ich muss nicht wie ein Irrer Volllbremsungen provozieren um Die Bremse frei zu bekommen.

    Nein, macht er nicht, jedenfalls der Luxury Modelljahr 2022 nicht. Sobald man das Bremsbedal berührt rekuperiert er wie im Fahrmodus „Normal“ .

    Ne das stimmt nicht. Also es ist richtig das im Navi auch Schilder hinterlegt sind, aber das was im IPK angezeigt wird ist das was das Auto erkennt oder im Falle vom MG4 mit alter Software eher glaubt zu erkennen 😉. Welche die aktuellste Version für deinen MG4 ist hängt von der SWI Version ab. Ich denke aber für deinen gibt's definitiv was neueres als R29 aber keine Ahnung welche das jetzt genau ist.. Meiner wurde von R46 auf R67 geupdated und der Unterschied ist riesig (im positiven Sinne)

    Bei den neueren Softwareversionen werden doch Geschwindigkeitsbeschränkungen vom Navi in die Verkehrsschildererkennung übernommen. Darüber gab es hier schon einen längere Diskussion, weil die Geschwindigkeitsdaten aus der Navikarte im Zweifel veraltet sind. Ich kenne hier in der näheren Umgebung mindestens drei Stellen, an denen die Angabe im Navi falsch ist.

    Warum das? Durch die Veringerung des SoH reduziert sich doch lediglich die Reichweite.

    Bei meinem Luxury also von rund 430 km auf rund 300 km bei 70% SoH.

    Bis etwa 10 % SoH dürfte sich das Auto fahren, als sei der Akku neu.

    Ich korrigiere:
    Dann liegt die Gewährleistungspflicht in Zukunft beim Händler UND BEIM HERSTELLER!

    Und Du als Kunde kannst Dir aussuchen welchen der beiden Du in die Pflicht nimmst oder kannst direkt auch gleich alle beide in die Pflicht nehmen. BGB!

    Nein Gewährleistungspflichtig ist nur der Verkäufer. § 433 BGB, dazu die Beweislastumkehr, 477 BGB.

    MG gewährt dann nur noch Garantie.

    Der Unterschied ist folgender, Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, da kann der Verkäufer keine Bedingungen stellen. Garantie ist eine freiwillig Leistung, die der Garantiegeber an Bedingungen knüpfen kann.