Wahl-Group: Austausch über Lieferverzögerungen MG4 und MG4 Urban 2026 - ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

  • Lächerlich dieses Haus. Was für eine GF deckt sowas? Ist das wirklich in deren Interesse. Ich verstehe mich schon selbst nicht mehr, warum ich denen gegenüber dabei immer noch sachlich und freundlich bleibe.

    Ähm, also letztlich ist es Aufgabe der GF so etwas zu delegieren. Denn der Fisch stinkt in der Regel.......


    Ich finde es immer hart die Mitarbeitenden in die Pflicht zu nehmen, nicht nur in so einem Fall.

    MG4 Urban Comfort 54 kWh in Dynamic Red

    Bestellt am 08.06.2026 bei Wahl in Siegen (voraussichtlicher Liefertermin 31.12.2026)

  • Donkey


    Ich würde sagen wahrscheinlich nicht. "Die haben wichtigere Probleme"


    Ich würde es für jeden wünschen, dass sie es tun.


    Die Frage ist ob vllt Transportmodus noch drin ist und die Elektronik und co dadurch geschützt ist. Ich weiß es aber nicht.

  • Ich würde es aber definitiv nicht empfehlen bei mehreren Händler das Fahrzeug zu bestellen, nur um dann denn am schnellsten liefernden wirklich abzunehmen.

    kann dem nur beipflichten - gerade hier im Thread hat man von Verhaltensweisen gehört die her nach Harakiri klingen bzw. die einem die Haare zu Berge stehen lassen...

    Es gibt hier im Thread definitiv Personen die sich durch ihre Verhaltensweisen potentielle Zusatzprobleme geschaffen haben bzw. die nun auf das Wohlwollen und Entgegenkommen Dritter angewiesen sind um keine Probleme durch ihr Vorgehen zu bekommen...

    ...und ja, eine Insolvenz ist sch... sowohl für die Mitarbeiter als auch für Kunden (in dem Fall Autokäufer). Auch ist es sch... das keine oder nur ungenügende Rückmeldungen von Wahl kommen.

    Aber auch bei einer Insolvenz gibt es Regeln! Der insolvente Betrieb "muss" schauen, dass er weiterhin möglichst viel Geld einnimmt - und gerade deswegen dürfen Kunden denen "Fehler" unterlaufen sind eben nicht unbedingt mit Kulanz von Wahl rechnen nur weil sie irgendwo anders mal schnell einen weiteren MG4 Urban gekauft haben ohne wirklich rechtswirksam von einem Vertrag mit Wahl zurückgetreten zu sein... Wenn es dumm läuft, Wahl noch liefert und ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt kann Wahl auf Fahrzeugabnahme pochen...

  • Also ich kann null verstehen wenn hier auch nur irgendeiner seine Bestellung dort nicht storniert, wenn er durch Verzug Setzung in der Lage dazu ist.

    Finde auch die Gutgläubigkeit teilweise bemerkenswert, ohne jemanden zu nahe treten zu wollen.

    Wer in der Lage ist rechtswirksam zu stornieren und noch nichts angezahlt hat etc. den kann man klar zur einer Stornierung raten. Aber auch da sollte man sich im individuellen Fall rückversichern ob man wirklich rechtswirksam stornieren kann (die meisten hier sind Laien) - und Rückmeldung von Wahl gibt es keine bzw. nur unverbindliches Geschwätz von Verkäufern auf das man sich auf keinen Fall aus Verzweiflung verlassen sollte!

    Mir scheint nur einige haben hier voreilig nun anderswo neu bestellt obwohl gleichzeitig die Bestellung von Wahl noch offen ist für einen späteren Zeitpunkt z.B., November, Dezember - das macht keinen Sinn...

  • Wer in der Lage ist rechtswirksam zu stornieren und noch nichts angezahlt hat etc. den kann man klar zur einer Stornierung raten. Aber auch da sollte man sich im individuellen Fall rückversichern ob man wirklich rechtswirksam stornieren kann (die meisten hier sind Laien) - und Rückmeldung von Wahl gibt es keine bzw. nur unverbindliches Geschwätz von Verkäufern auf das man sich auf keinen Fall aus Verzweiflung verlassen sollte!

    Mir scheint nur einige haben hier voreilig nun anderswo neu bestellt obwohl gleichzeitig die Bestellung von Wahl noch offen ist für einen späteren Zeitpunkt z.B., November, Dezember - das macht keinen Sinn...

    Ich bin kein Wahl-Kunde, aber ich sehe auch, dass hier viele sich sehenden Auges selbst Probleme schaffen.

    Ein Widerruf/Storno der Bestellung muss nicht zwingend rechtswirksam sein, nur weil der Verkäufer dem zugestimmt hat. Evtl. ist der Verkäufer dazu gar nicht berechtigt und das kann zu langwierigem, kostenintensivem Hin- und Her vor Gericht führen.


    Weiterhin gibt es so etwas wie eine Stornogebühr. Es kann euch passieren, dass Wahl euren Storno/Widerruf erstmal akzeptiert, euch aber irgenwann eine Rechnung schickt.

    Lest dazu euren Kaufvertrag und die ganzen Bedingungen.


    Und was bei anderen funktioniert hat, muss in eurem Fall nicht auch funktionieren.

    Es wurde schon mehrfach erwähnt und ich empfehle es auch noch mal: Nehmt euch einen Anwalt und verlasst euch nicht auf die Aussagen wildfremder Menschen im Internet.

    Ich drück euch die Daumen


  • Ein Widerruf/Storno der Bestellung muss nicht zwingend rechtswirksam sein, nur weil der Verkäufer dem zugestimmt hat. Evtl. ist der Verkäufer dazu gar nicht berechtigt und das kann zu langwierigem, kostenintensivem Hin- und Her vor Gericht führen.

    Darum habe ich die Bestätigung dass mein Wiederruf rechtswirksam ist vom Verkäufer und nochmal seperat vom Verkaufsleiter.

    Doppelt hält besser.

  • Darum habe ich die Bestätigung dass mein Wiederruf rechtswirksam ist vom Verkäufer und nochmal seperat vom Verkaufsleiter.

    Doppelt hält besser.

    Ich hätte es genauer formulieren sollen.
    Die Firma Wahl ist in einem Insolvenzverfahren in Eigenregie. Denen wurde ein externer Sachwalter zugewiesen der alle Geschäftsvorfälle überwacht und prüft und ggf. freigibt oder verweigert. Dazu gehören in dieser Situation garantiert auch die Stornierungen von Bestellungen.
    Ich bin kein Anwalt und das hier soll auch keine Rechtsberatung sein.
    Aber wer sagt, dass der Verkaufsleiter (oder der Filialleiter, oder oder oder....) die Berechtigung für diesen Vorgang hat?

    Irgendwann (vielleicht erst in einem halben Jahr) fällt der Vorgang vielleicht dem eingesetzten Sachwalter in die Finger und der sagt

    "Hier ist noch eine Bestellung mit einer ungültigen Stornierung die wir zu Geld machen können.... Ruft den Kunden an, er soll sein Auto abholen oder die Stornogebühr zahlen".


    Das alles ist eine scheiß Situation und ich empfehle nochmal: "Fragt einen Anwalt der sich damit auskennt"

    Ich drück die Daumen

  • Grad nen Päckchen an der Tanke um die Ecke abgegeben und beim MG Händler nen Urban in Stone Green Comfort gesehen.. so schade, der wollte einfach vor 5 Monaten 22k für den 43kw. Natürlich mit junger Familie hab ich bei Wahl bestellt für 19.800 obwohl der Händler bei mir Fussläufig 5 min weg ist :/

  • Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen....

    Ich stimme voll zu.


    Aber mal ganz ehrlich, ein Verkäufer der meinen Wiederruf nicht annehmen darf ist kein Verkäufer.

    Das gehört zu seinem täglich Brot.

    Sonst darf er mir auch nichts verkaufen.

    Und verkaufen dürfen die alle noch.

    Und eventuelle Fehler einzelner Verkäufer sind intern zu klären.

    Zugesagt ist zugesagt.


    Selbst wenn das im Nachgang jemand anders sehen sollte, das Ding ist dann gelaufen.

    Geschäft ist Geschäft.

  • Es wurde schon mehrfach erwähnt und ich empfehle es auch noch mal: Nehmt euch einen Anwalt und verlasst euch nicht auf die Aussagen wildfremder Menschen im Internet.

    Dem schließe ich mich an, bitte auch nicht auf einen AI-Chatbot verlassen oder den irgendwelche Briefe, die Inverzugsetzung oder den Widerruf schreiben lassen. Entweder warten oder ab zum Anwalt, eine Erstberatung dürfte auch nicht so teuer sein, der Anwalt kann einem dann aber wenigstens fachliche Auskunft geben, was ihr tun könnt oder sollt.


    Ich drücke euch auch die Daumen!

    MG4 EV Urban 43 kWh Comfort Dynamic Red - bestellt: 30.06.26