Moin,
bitte immer im Kopf, Gewährleistung immer 2 Jahre für Verbraucher / Privatnutzer. ABER
"Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, das zu widerlegen. " Da kommt das Jahr vom bsw. Sitz her
und anderen Verschleißteilen.
was mir auch neu war // Gewährleistung - Verschiebung :
Achtung, will der Händler nur „aus Kulanz“ reparieren, erkennt er den Mangel nicht als Gewährleistungsfall an. Beim nächsten Defekt oder einer ungenügenden Reparatur kann es schwierig werden, weitere Ansprüche durchzusetzen. Daher sollten Sie auf Ihr Gewährleistungsrecht bestehen und eine „Kulanzlösung“ nicht akzeptieren.
grüße
Ulti