Hier die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bremen dazu: OLG-Urteil: Parkplatzbetreiber darf nicht mit Vertragsstrafe abkassieren
Das betrifft aber Vertragsstrafen bei nicht oder verspätet bezahlten Parkgebühren. Bei den Supermarkt-Parkplätzen wie hier im Thread wird ja üblicherweise keine Parkgebühr fällig, sondern es geht um die Überschreitung der Parkzeit. Im Zweifel müsste es dafür erstmal ein neues Gerichtsurteil geben.