Beiträge von row-dy

    Ich hab doch „Profis“ extra schon in Tüddelchen geschrieben. Es geht einzig und allein um die Gewährleistung. Es ist ja nicht so tragisch, wenn man ein 100 € Gerät zerschießt, aber bei einem Auto in der 30.000 € Klasse sollte man die Finger davon lassen.

    Wollte ich auch gerade schreiben. NMC brauchen keine Ausgleichsladung, LFP schon.

    Das habe ich auch mal gedacht, bis mir auf einer längeren Strecke, nachdem ich 10 kWh DC nachgeladen hatte, der SoC regelrecht zusammengebrochen ist.


    Damals hatte ich den Ladevorgang immer abgebrochen wenn das Ladeziel erreicht war.

    Das mache ich nicht mehr, sondern warte bis das Auto die Ladung beendet. Ich habe daraus geschlossen das zumindest bei AC Laden am Ende der Ladung ein Ausgleich durchgeführt wird, sobald das Ladeziel erreicht ist.

    Wenn das immer wieder kommt, könnte vielleicht ein manueller Neustart des Systems helfen. Ich mache das alle paar Wochen mal und seitdem hab ich auch keine Softwarespinnereien mehr.

    Und was soll so ein Reset per Hometaste bringen? Oder meinst du man soll den Pluspol an der Batterie für einige Zeit abschrauben?

    Es betrifft alle Vertragsstrafen die per Aushang an einem Parkplatz hängen.

    Wenn man auf einen Parkplatz fährt schließt nach einen Vertrag, konkludentes Handeln (schlüssiges Verhalten), der Parkplatzbetreiber dadurch, das er das Befahren des Platzes duldet, der Fahrer dadurch, das er den Platz befährt und das Auto abstellt. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der gebührenpflichtig ist oder nicht.

    § 309 BGB

    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

    6.(Vertragsstrafe)
    eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird;


    Holt euch das Geld zurück!

    Parkplatzbewirtschafter können keine Vertragsstrafen per Aushang verlangen hat das OLG Bamberg Aktenzeichen 3 UKl 21/25 e entschieden.

    Mit so einem Aushang verstoßen sie gegen § 309 Nr. 6 BGB „Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit“

    Deshalb ist die Klausel unwirksam.


    Abzocke mit Parkgebühren: Gerichtsurteil hilft betroffenen Autofahrern
    Überhöhte Vertragsstrafen beim Parken sind oft unzulässig. Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden, dass pauschale Strafgebühren gegen geltendes Recht…
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