Beiträge von row-dy

    Es geht doch überhaupt nicht darum wie ich unterwegs bin.

    Da habe ich bei einem Yeti ein Reifenluftdrucksystem gekauft, das den Luftdruck nicht kontrolliert hat, sondern nur Luftdruckdifferenzen erfassen konnte.

    Ich bin der Überzeugung das immer das drin sein muss, was draufsteht.

    Allerdings finde auch ich es (auch) Unfug, dass man das Funksystem überhaupt zur Pflich gemacht hat. Mit den bereits vorhandenen ABS-Sensoren kann man Luftverlust ebenso erkennen (hatten einige Fahrzeuge, bevor diese Pflicht kam) - nur halt nicht den absoluten Druck eines Reifens. Hätte vollkommen ausgereicht und man hätte sich das ganze Gedöns sparen können (kost ja auch Resourcen und Geld).

    Das System, das über die ABS Sensoren, den Luftdruck erkennen können soll, war völliger Unfug. Damit kann man zwar Luftdruckunterschiede zwischen Reifen erkennen. Nicht jedoch den Luftdruck. Sobald alle Reifen gleichmäßig an Druck verlieren, gibt es keine Warnung. Es war unbedingt notwendig, dieses System nicht mehr zuzulassen.

    Klar müssen Release Notes und Changelogs vorhanden sein, werden sie auch, aber nur MG Intern.

    Die Agenten werden mit Sicherheit diese Unterlagen nicht bekommen. Mein Agent sagt, er erfährt erst wenn das Auto mit einem MG Server verbunden ist, welche Updates für speziell dieses Auto freigegeben sind.

    Es soll also ein FIN-spezifisches Updatesystem bei MG geben, daher halte ich einen Vergleich der installierten Softwareversionen für nicht wirklich hilfreich.

    Ich habe den Lux jetzt bald zwei Jahre und bin fast 20.000 km damit gefahren. Ein Update hat das Fahrzeug nur bei der ersten Jahresinspektion. Das nächste Update wird erst bei der zweiten Jahresinspektion installiert werden.

    Nach über 40 Jahren in der IT bin ich überhaupt nicht scharf darauf immer die aktuellste Softwareversion zu bekommen.

    Welche Information habe ich eigentlich, wenn ich weiß welche Software welchen Releasestand hat?

    Ohne Changelog und detailierte technischen Informationen, z.B. welches Modul für welches Steuergerät eingesetzt wird, ist mein Nutzen aus dem Wissen verschwindend gering um nicht zu sagen genau null.

    Der Energieberbrauch ist minimal. Bevor ich mir darüber Gedanken machen würde, würde ich über den Energieverbrauch der Klimaanlage nachdenken.

    Und es interessiert keine Sau.

    Ich heize den Lux wenn es kalt ist beim Sport vor, damit mir die Scheiben auf dem Rückweg nicht beschlagen.

    Auf dem Parkplatz stehen viele Autos und nur mein Lux mit „Festbeleuchtung“. Bisher hat noch niemand regiestriert, dass das Auto mit Licht dort steht.

    Zwar nur auf Rückzahlung von 26 Cent "Wucheranteil" oder so ähnlich, weil er bei einem bestimmten Ladevorgang nur ~1kWh gekauft hat.

    Aber falls er recht bekommen sollte, könnte das Urtei als Präzedenzfall Millionen weiterer Klagen gegen (fast) alle CPOs auslösen - und dann wirds richtig interessant. :evil:

    Da ist aber jemand auf Effekthascherei aus.

    Dafür die Justiz zu beschäftigen ist im Grunde genommen eine Frechheit.


    Hier

    § 138 BGB - Einzelnorm

    kann man Nachlesen wie im BGB Wucher definiert ist.