Wenn du diese Erklärung zusätzlich zum Kaufvertrag unterschrieben hast, denn wirst du den Betrag zahlen müssen. Wenn dieser Passus allerdings nur in den ABG steht, dann würde ich mich entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt fühlen und es auf eine evtl. Klage des Händlers ankommen lassen.
In jedem Fall würde ich mich ganz massiv bei MG über dieses Verhalten des Händlers beschweren.