Alles anzeigenDas stimmt so nicht.
Verbraucher sind steuerungspflichtig, wenn
- sie einen maximalen Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW haben
- der Anschluss am Niederspannungsnetz erfolgt
- die Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 geschehen.
Wenn es bei der Sauna auch eine 3-phasige Steckdose gibt, dann kann man über eine mobile Wallbox das Fahrzeug laden. Die müsste allerdings auch steuerbar sein, aber wer merkt schon eine mobile Wallbox.
Was spricht aber gegen die Steuerbarkeit, schließlich reduziert sich dann evtl. das Netzentgelt?
Tatsächlich regelbar (nicht abschaltbar) seit dem genannten Datum. Ich hatte mich tatsächlich davor damit befasst gehabt, als es mal eine Förderung gab. Wegen zu zahlendem Bauskostenzuschuss habe ich das dann aber seinerzeit wieder verworfen, da damals ein eAuto noch nicht zur Debatte stand, sondern ich nur schon "up to date" sein wollte für alle Fälle...