Beiträge von MG4Mischa

    Ich habe festgestellt, dass die Vibrationen über die Zeit weniger werden. Am Amfang war es extrem störend. Da hab ich der Werkstatt mitgeteilt, dass man mit diesem Auto keine längeren Strecken fahren kann. Man bekam von den Vibrationen taube Finger. Jetzt ist das nicht mehr so schlimm. Was aber geblieben ist, ist das Brummen. Ich überlege noch, ob ich da noch dran rumoperieren lasse oder einfach weiterfahre.

    Wieviel km bist du den bisher gefahren?

    Ich habe momentan knapp 4000 km auf

    dem Tacho und eine Besserung ist absolut

    nicht zu spüren. Besonders bei 110-120 km/h

    ist es mehr als störend. Habe Morgen meinen

    ersten Werkstatt- Termin,da möchte der

    Meister erstmal eine Probefahrt durchführen.

    Hatten bei einen anderen bereits die Antriebswellen

    erneuert, daran lag es bei diesen X Power aber nicht.

    Also ich hab das Gefühl das sich das nach ein paar tausend Kilometern von selbst "rundgefahren" hat. War die Tage insgesamt um die 400 km auf der Autobahn unterwegs und es waren keine nennenswerten Vibrationen mehr spürbar. Ich sehe für mich keinen Anlass mehr dort irgendwelche Teile tauschen zu lassen.

    Na,das hört sich ja wirklich gut an. Meiner hat

    aktuell 2400km auf dem Tacho. Nächste Woche

    kommen auf einer Urlaubsfahrt einige Hundert

    Km dazu.....ich habe Hoffnung.

    Ganz einfach: Soll die Abnahme nach § 19 (3) StVZO erfolgen, muss das Fahrzeug im Teilegutachten stehen. Für eine Abnahmne nach § 21 StVZO ist das nicht erforderlich. Es genügt ein Teilegutachten für ein beliebiges Fahrzeug. Klar muss die Felge technisch passen (worunter auch die Traglast fällt). So z.B. in meinem Fall: Ich habe eine Felge 8x18 ET35 gekauft. Reifen 245/45. Teilegutachten für VW. Felge passt technisch auf den MG4. Zum TÜV, Einzelabnahme und fertig.


    Dass es ganz ohne Teilegutachten geht, habe ich nirgens geschrieben. Die von dir genannte Traglast steht ja im GutachtS


    Ganz einfach: Soll die Abnahme nach § 19 (3) StVZO erfolgen, muss das Fahrzeug im Teilegutachten stehen. Für eine Abnahmne nach § 21 StVZO ist das nicht erforderlich. Es genügt ein Teilegutachten für ein beliebiges Fahrzeug. Klar muss die Felge technisch passen (worunter auch die Traglast fällt). So z.B. in meinem Fall: Ich habe eine Felge 8x18 ET35 gekauft. Reifen 245/45. Teilegutachten für VW. Felge passt technisch auf den MG4. Zum TÜV, Einzelabnahme und fertig.


    Dass es ganz ohne Teilegutachten geht, habe ich nirgens geschrieben. Die von dir genannte Traglast steht ja im Gutachten.

    Passt der Radsatz mit ET 35 und einen 245er

    Reifen ohne Probleme? Steht da nichts über?

    Ja,habe das auch für hinten noch übrig.

    Wollte mal zu einer Werbefirma für

    Autobeklebung und mal nachfragen, ob

    die eine Idee haben ob man das doch

    irgendwie hinten verkleben könnte.