Ganz einfach: Soll die Abnahme nach § 19 (3) StVZO erfolgen, muss das Fahrzeug im Teilegutachten stehen. Für eine Abnahmne nach § 21 StVZO ist das nicht erforderlich. Es genügt ein Teilegutachten für ein beliebiges Fahrzeug. Klar muss die Felge technisch passen (worunter auch die Traglast fällt). So z.B. in meinem Fall: Ich habe eine Felge 8x18 ET35 gekauft. Reifen 245/45. Teilegutachten für VW. Felge passt technisch auf den MG4. Zum TÜV, Einzelabnahme und fertig.
Dass es ganz ohne Teilegutachten geht, habe ich nirgens geschrieben. Die von dir genannte Traglast steht ja im GutachtS
Ganz einfach: Soll die Abnahme nach § 19 (3) StVZO erfolgen, muss das Fahrzeug im Teilegutachten stehen. Für eine Abnahmne nach § 21 StVZO ist das nicht erforderlich. Es genügt ein Teilegutachten für ein beliebiges Fahrzeug. Klar muss die Felge technisch passen (worunter auch die Traglast fällt). So z.B. in meinem Fall: Ich habe eine Felge 8x18 ET35 gekauft. Reifen 245/45. Teilegutachten für VW. Felge passt technisch auf den MG4. Zum TÜV, Einzelabnahme und fertig.
Dass es ganz ohne Teilegutachten geht, habe ich nirgens geschrieben. Die von dir genannte Traglast steht ja im Gutachten.
Passt der Radsatz mit ET 35 und einen 245er
Reifen ohne Probleme? Steht da nichts über?