Passt schon, ich erhalte meine Information ja schon bald und das Thema kann man gerne hier auch schließen, von euch benötige ich keine Informationen mehr.
Beiträge von Skazon
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Na ja, du haust hier schon einen nach dem anderen raus. Bleib entspannt, ich wurde hier schon wegen weniger rund gemacht.

War mir nicht klar, dass ich einen nach dem anderen raus haue, was den Fall betrifft, aktuell liegt das beim Zulassungsexperten vom ADAC und der prüft, ob der Wagen so hätte zugelassen werden dürfen. falls nein, dann werde ich wohl nicht klagen und eine Dash Cam verbauen :-==)
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Nerv getroffen?
Und ich erwarte garnichts..... und von einem solch dünnhäutigen User wie dir sowieso nicht, der direkt in den Angriffsmodus schaltet wenn er was liest, das ihn überführt.
Denn wenn du nicht leicht klagewütig wärst würdest du nicht direkt in den 5.Gang schalten und mit Vollgas angreifen.
Greetz
Cap
Captain ja du hast voll den Nerv getroffen, du hast vermutlich Psychologie studiert und weißt Besacheid, dir kann man nichts vor machen, bitte verschone mich mit deiner Expertenemeinung.
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Warum ist dir diese Blackbox so wichtig?
Sie wird nur dann interessant, wenn mit deinem Fahrzeug ein Unfall passiert und der Fahrer die Polizei anlügt.......
Hast du vor häufiger in Unfälle verwickelt zu werden?
Ansonsten fällt das für mich unter "Klagewut"...... denn das Fahrzeug funktioniert mit und ohne diese Box identisch..... es fehlt NICHTS.
Und eine Dashcam sehe ich hier als wichtiger an als diese Blackbox.....
Greetz
Cap
Du unterstellst mir Klagewut und erwartest wohl kaum das ich auf deine Fragen eingehe? Ist ja interessant wie schnell einem hier etwas unterstellt wird.
Als Klagewütiger wäre das mit Sicherheit schon mit Vollmacht beim Anwalt und nicht hier im Forum, wo ich mich vergewissere!
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Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe: was genau willst jetzt da juristisch verfolgen lassen und warum??
Falls die fehlende EDR einen Sachmangel darstellt, wäre eine Verfolgung doch meine einzige Möglicheit, den Mangel beheben zu lassen bzw. wenigstens eine Minderung zu erhalten, doch hier im Forum ist das kein heißes Thema, also werde ich anderweiig Informationen beschaffen und dann das ganze ensprechend verfolgen lassen.
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Unfalldatenspeicher EDR Bosch CDR auslesen Daten UnfallAirbagsteuergerät auslesen Um Leben retten zu können, müssen moderne Airbag-Steuergeräte Bewegungsdaten des Fahrzeugs…unfallanalyse.probietet einen ziemlich guten Überblick und ja damit überführt man sich natürlich auch selbst, für dich bedeutet das wohl, einfach auf den 7.7.2024 achten und weiter fahren wie gehabt bzw. falls du noch keinen X-Power hast, der hat es ja nicht :-=)
Viel besser du solltest dir ein altes Auto kaufen, dass keine Daten sammelt, so gehst du auf Nummer sicher :-=) Willst ja sonst nicht so enden.
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Meiner ist EZ 30.09.2024
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Das Thema dürfte gerade die interessieren, die ihren MG4 gerne rückabgewickelt haben möchten, der EDR lässt sich nicht nachträglich einbauen, da zu kostspielig und soweit ich das bisher in Erfahrung birngen konnte, ist der seit 7.7.2024 für jeden Neuwagen vorgeschrieben, der ab dem Tag zugelassen wurde,
Ich fahre seit Juli 2025 einen X-Power BJ 2023 EZ Ende September 2024 und bin erst 3500km damit gefahren, ich war früher ein defensiver Fahrer und was soll ich sagen, dass hat sichi gravierend geändert und ich war schon auf dem Intesivtraining beim ADAC um das Fahrzeug auch in Grenzbereichen sicher führen zu können, doch da war mir zu wenig Praxis und ich fahre noch Mitte Dezember auf ein Perfektionstraining und hoffe da mehr zu lernen.
Ich wohne in der Gegend um Schwäbisch Hall und fahre hauptsächlich Landstraße, einmal hatte ich auch eine Phantombremsung und es fühlte sich so an, als wäre ich gegen was geknallt, da rutscht einem das Herz herunter und dann geschaut und nichts war, also einfach mal gebremst und ich war natürlich erleichtert.
Hier noch der
Auszug aus der Erstberatung von einer Juristin
CodeSeit 6. Juli 2022 müssen alle Fahrzeuge mit neuer Typgenehmigung (die meisten Modelle, die ab diesem Stichtag auf den Markt kommen) und seit 7. Juli 2024 alle Neuwagen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit einem EDR ausgestattet sein. Andere Fahrzeugklassen (M2, M3, N2, N3) ab 7. Januar 2026 bzw. 7. Januar 2029. Für den Fall, dass das Fahrzeug über keinen EDR verfügt und erstmals nach dem 7. Juli 2024 zugelassen wurde, liegt ein Sachmangel vor. -
Seit Juli 2024 ist die EDR gesetzlich vorgeschrieben, ich habe im Rahmen der Erstberatung eine Antwort von einer Juristin meines Automobilclubs erfahren, dass es sich dabei aber um die Erstzulassung handelt und nicht um das Baujahr, leider finde ich dazu hier im Forum so gut wie nichts und würde deshalb gerne erfahren, ob von euch jemand da schon mehr in Erfahrung bringen konnte und sagen kann, ob nun das BJ oder die EZ entscheidend ist.
Soweit ich das überall lese, ist die EZ entscheidend und nicht das BJ, möchte aber Klarheit schaffen, bevor ich das eventuell doch noch juristisch verfolgen lasse.
Ich fahre seit Ende Juli 2025 einen X-Power und frage mich, ob MG diese Verpflichtung bewusst in Kauf genommen hat, wird schon Niemand klagen oder ob der MG Kundenbetreuer sogar Recht hat und mit Juli 2024 wirklich das Baujahr gemeint ist, davon habe ich von ihm zum ersten mal gehört, war davon ausgegangen das es sich um das EZ handelt.