Seit Juli 2024 ist die EDR gesetzlich vorgeschrieben, ich habe im Rahmen der Erstberatung eine Antwort von einer Juristin meines Automobilclubs erfahren, dass es sich dabei aber um die Erstzulassung handelt und nicht um das Baujahr, leider finde ich dazu hier im Forum so gut wie nichts und würde deshalb gerne erfahren, ob von euch jemand da schon mehr in Erfahrung bringen konnte und sagen kann, ob nun das BJ oder die EZ entscheidend ist.
Soweit ich das überall lese, ist die EZ entscheidend und nicht das BJ, möchte aber Klarheit schaffen, bevor ich das eventuell doch noch juristisch verfolgen lasse.
Ich fahre seit Ende Juli 2025 einen X-Power und frage mich, ob MG diese Verpflichtung bewusst in Kauf genommen hat, wird schon Niemand klagen oder ob der MG Kundenbetreuer sogar Recht hat und mit Juli 2024 wirklich das Baujahr gemeint ist, davon habe ich von ihm zum ersten mal gehört, war davon ausgegangen das es sich um das EZ handelt.