WTB Ich versteh dich durchaus, mich hätte nur interessiert, was denn dein Händler als passend empfinden würde.
Bei mir persönlich ists ja ähnlich, ich wollte eigentlich auch einen zweiten Radsatz allerdings spricht mich bisher keine der verfügbaren Felgen optisch an. Daher sind's nun Ganzjahresreifen geworden.
Bei einer ABE/TTG spielt es so gesehen keine Rolle mehr, was im Fahrzeugschein steht. Hieraus geht hervor, dass die Felgen/Reifenkombination zulässig ist und in es evtl. Auflagen gibt. Eine Auflage kann allerding. auch sein, dass die Rad/Reifen-Kombination eingetragen werden müsste. Mit der ABE/TTG ist das aber in der Regel, sofern keine weiteren Umbaumaßnahmen am Fahrzeug vorgenommen wurden, Problemlos ohne viel Aufwand und weiteren Nachweisen möglich.