Beiträge von LadyJennifer

    Ist halt die Frage, wie der Käufer sicher sein kann, es wäre ihm nicht passiert in 2 Tagen, mit 2 Kindern, mehrere Fahrten. Kann ja auch ein Rempler eines anderen PKW an den MG gewesen sein. Also ich als Händler würde mich im Recht sehen. Ist ja sowieso nur eine Frage von Wochen, bis die nächsten Kratzer hinzukommen.

    Kann ich dir sagen, ich bin Montag abend nur noch nach Hause gefahren, 60km, Dienstag habe ich lediglich meine Kinder zur Schule und Kita gefahren. Mittwoch ebenso, weil ich noch keine Aufkleber fürs Kennzeichen hatte, Habe mit I kfz zugelassen, natürlich durfte ich fahren, aber ich habe gesagt, ich fahr nur das nötigste solang bist die Plaketten da sind. Diese hatte ich Mittwoch und habe sie dann Abends verklebt und dort ist mir dann der Schaden aufgefallen. Ich fahre seit 18 Jahren unfallfrei und ja auch ohne parkrempler oder irgendwas durch die gegend...

    Ich will nicht der Miesepeter sein aber ich an deiner Stelle würde versuchen das ganze gütig mit dem Händler zu klären. Zu Sachmangel in Form von nachträglich entdeckten Kratzern gibt es schon Urteile gegen den Käufer. Letztendlich läuft es wahrscheinlich darauf hinaus das man sich vor Gericht trifft und die Sache ausgeht wie das Hornberger schießen. Ich kann den Ärger verstehen aber ich würde versuchen mit kühlen Kopf dran zu gehen und eine Einigung zu finden. Wer weiß wofür man den Händler doch noch mal braucht und wenn dann schon Anwälte im Spiel sind ist das bestimmt nicht so zuträglich.

    Einfach richtig ärgerlich und für mich ein Wink mit dem Zaunpfahl bei der Übergabe genau hinzu schauen

    Bist nicht der Miesepeter. Ich mag sowas auch nicht über einen Anwalt laufen lassen, aber ich habe keine Lust mich jetzt Wochenlang / Monatelang hinhalten zu lassen. und es ist ja kein Kratzer, Mein Mann sagt, dass sei komplett eingebeult und tief. Also nicht mal eben eine Kleinigkeit. Händler sagt, reperatur kostet 800-1200€. Die möchte ich nicht tragen. Ich habe es ja nicht verursacht.

    Ich glaube aber nicht, dass ich ihn nochmal brauchen werde, warum, gibt genug Mitbewerber.

    Ich konnte bei mir keine Beschädigung entdecken, kann aber bestätigen, dass auch ich die Abnahme unterzeichnen sollte, bevor ich überhaupt das Auto gesehen hatte (was ich jedoch verweigert habe). Scheint also leider der gewohnte Ablauf zu sein, was ich sehr unschön finde.

    Beginnt der Nachname deines Verkäufers mit M? Hat man dir auch den zettel einfach hingehalten oder irgendwas dazu gesagt?

    So mein Mann schreibt derzeit noch lustig E-Mails Hinterher.

    Laut Händler ist der Schaden NACH Übernahme entstanden, man hätte ihn ja sehen müssen.


    Wir waren mit 2 Kindern dort, natürlich total aufgeregt, weil diese Kinder zum ersten mal sowas erlebt haben. Mein Sohn war mit seinen 6 Jahren total aufgeregt. Ich natürlich auch. Wir haben ja an dem Tag sogar 2 Autos abgeholt. Ja ich habe nicht jeden Zentimeter kontrolliert. Ich gehe ja eigentlich bei einem Neuwagen nicht von einem Schaden aus.


    Ich hatte ja hier erzählt, dass ich den Wagen letzte Woche Freitag via I-KFZ angemeldet habe, Da kommen die Kleber fürs Nummerschild und der Papierkram mit der Post und man führt eine Bescheinigung mit sich. Montag der Weg nach Hause Rund 60km war für mich echt stressig, weil ich dachte: Gleich wirst du angehalten.

    Ich bin Dienstag und Mittwoch echt nur das nötigste gefahren, Kids zur Kita und Schule und zur Therapie, Rund 150km, ja ich lebe auf dem Land, hier ziehen sich solche fahrten.

    Der Händler wollte jetzt den Km stand am Mittwoch Abend wissen. Kann ich nur schätzen, weil ich nicht weiss wieviele KM der Wagen bei Übergabe drauf hatte, das wurde nirgends vermerkt.

    Die Anwaltshotline sagte mir aber bereits, dass dieses Übergabeprotokoll nichts wert sei, da es vor besichtigung des KFZ und ohne hinweise was es genau ist uns vorgehalten wurde. Er hats hingelegt und mein Mann hat unterschrieben. Keine Erklärung, garnichts. Ich habe mir ehrlicherweise auch nichts gedacht.

    Fakt laut Anwalt, dass es ein Sachmangel darstellt, der nach §477 BGB zu Rügen sei, da in den ersten 12 Monaten die Beweislastumkehr gilt. Sprich der Händler muss mir nachweisen, dass es nicht so war. Es waren 48 Stunden nach Übernahme als es uns aufgefallen ist und keine 11 Monate und 23 Tage.
    Mein Mann hat jetzt die Frage zu den KM wohl per Email beantwortet und ich werde Montag dann mal abwarten, was der Herr noch dazu sagt. Ansonsten werde ich die Firma an sich in Rahmen der Gewährleistung in Verzug setzen und dann ggf. meine Rechte mit meinem Anwalt durchsetzen.


    Nach dem ganzen scheiß Heck meck, habe ich sowas die fresse voll. Ich werde dort NIE wieder ein Auto kaufen, geschweige denn die Wartungen machen. Die 120km hin und zurück werde ich mir sparen.