Die neuen Käufer bekommen dann alle vor uns ihr Auto 🫣🫣🫣
Beiträge von Protkenny
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Haltet mich fuer verrueckt, aber kann man eigentlich auch 'andersrum' auf den Liefertermin pochen? Nicht, dass das Fahrzeug doch noch frueher kommt
Wie lange kann man das dann beim Haender kostenlos rumgammeln lassen? 
Nicht falsch verstehen - ich bin zwar echt scharf auf den Urban - aber vor Oktober wuerde er mir einfach eher im Weg rumstehen

Kommt darauf an, was im Vertrag steht. Bei mir steht meine ich, 2 Wochen nach Mitteilung der Bereitstellung und der Liefertermin ist "unverbindlich" - kann sich also auch nach vorne verschieben.
Wenn du eine derartige Vereinbarung nicht einhältst, läufst du Gefahr, Lagerkosten zu tragen und trägst auch die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache (sprich: Auto kaputt/gestohlen, du musst den Händler trotzdem bezahlen).
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Moin

Wir haben jetzt auch mal den Preis bei AdmiralDirekt gecheckt.
AdmiralDirekt Premium mit 12.000km, SF 13, VK 500 und TK 150 Selbstbeteiligung, parkt auf der Straße und soll uns jährlich 821 Euro kosten.
Fahrzeug wird als 1. Wagen versichert.
Ist zumindest um einiges günstiger als unser ex VW T6 🤣.
Einen schönen Tag euch ☺️
Sieht für mich sehr günstig aus, auch wenn ihr schon SF13 habt.
Bei mir wollen die (über CHECK24) 1.350 Euro haben (SF5/9k km/gleiche Selbstbeteiligung - und das in der Basisabsicherung).
Eure Regionalklasse ist wahrscheinlich recht günstig.
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Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro verfügen.
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie…voraussetzungen_node.html
Haushaltsjahreseinkommen, das wird berechnet aus dem Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen.
Habe das mit dem Haushaltseinkommen auch so verstanden. Muss zum Nachweis dann der Steuerbescheid aller volljährigen Haushaltsmitglieder vorgelegt werden?
Was dafür spricht: Auch Ehepartner können sich getrennt veranlagen lassen und haben dann 2 Steuerbescheide. Dass Ehepartner im gleichen Haushalt grundsätzlich füreinander einstehen und gemeinsam haushalten und wirtschaften, dürfte ja unbestritten sein.
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Ich mache mir da eher Gedanken, dass Nicht-EU-Hersteller demnächst nicht mehr förderfähig sein werden.
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Kannst du machen, wird im Garantiefall aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Diskussionen mit MG führen. Gerade bei ATU 😁
Sehe ich genauso. Auch PitStop gibt ja eine Zusage "nach Herstellervorgaben". Im Zweifel musst du dich dann mit MG und der Werkstatt streiten, die auf den jeweils anderen verweisen.
Zumindest die ersten 3-4 Jahre werde ich daher in den sauren Apfel beißen. Wenn ich das Auto darüber hinaus behalte und kein großer Garantiefall aufgetreten ist, wechsel ich womöglich auf die freien.
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Mercedes B Klasse 2013, 110.000km
Langsam kommt der Zeitpunkt, wo die Reparaturen/der Service nicht mehr wirtschaftlich sind. Außerdem werde ich jetzt noch einen ganz vernünftigen Preis beim Verkauf ergattern.
Auf der anderen Seite wollte ich schon lange aus Überzeugung (bessere Technik, günstigere Energiekosten, Umwelt) auf ein BEV wechseln. Der Iran-Krieg war da Katalysator. Und da hierdurch auch der Gebraucht-e-Wagenmarkt negativ beeinflusst wurde, kam das Angebot von MG für einen Neuwagen (!) gerade recht. Ist auch meiner erstes Neufahrzeug und ich bin sehr gespannt.
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Sofern dies die beiden aktuellsten Steuerbescheide sind die du hast, ist das korrekt. Wenn du aber den aus 2025 schon hast musst du 2024 und 2025 einreichen.
Wenn ich 23/24 einreichen würde, bekäme ich auch 1000 € mehr Förderung als mit 24/25.
Machen die einen Datenabgleich mit dem Finanzamt? Frage für einen Freund 🫣
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Die physische Übergabe hat damit nichts zu tun. Es gibt einen Kaufvertrag, das Geld ist beim Händler, die Papiere bei mir. Eigentümer bin ich, der Händler zu dem Zeitpunkt nur noch Besitzer.
Bei Interesse solltest du einmal eine Jura-Vorlesung besuchen. Das ist ein klassischer Fehlschluss eines Laien.
Das Schuldrechtsverhältnis (hier der Kaufvertrag) ist zu trennen vom Verfügungsgeschäft (die Eigentumsübertragung). Der Kaufvertrag beinhaltet lediglich die Pflicht, das Eigentum zu verschaffen. Beides sind aber getrennte Geschäfte.
Eigentum geht über, wenn sich die Parteien darüber einig sind und eine - physische - Übergabe der Sache stattfindet.
Das gilt auch bei KfZ. Der KfZ-Brief ist nur ein Indiz für die Eigentumsverhältnisse, aber kein Beweis darüber.
Auf der anderen Seite ist der Besitz (also die tatsächliche Verfügungsgewalt) des Händlers ebenfalls ein Indiz für das Eigentum.
Daher wird die Polizei in dem Setting "Neuwagen steht beim Autohaus und soll nicht herausgegeben werden" gerade nicht den Besitz brechen.
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Und spätestens wenn du ihn zugelassen hast sind die Fahrzeugpapiere in deiner Hand und rechtlich gesehen bist du Eigentümer. Wenn der Händler den Wagen dann nicht rausrückt , wäre das vermutlich Unterschlagung. Was im Innenverhältnis zwischen MG und Händler geschieht, kann dir egal sein. Klar, im Worst-Case müsste man sich hier streiten aber mit den Papieren in der Hand und einem Händler der mir mein Eigentum nicht rausrücken möchte, hätte ich kein Problem das vor Ort mit der Polizei zu klären. In meinem Kaufvertrag und den dazugehörigen Klauseln steht kein Wort, das die Prämie an irgendeinem Bedingungen geknüpft wäre.
/Edit: Du hast im Moment halt das Problem, dass du beim Händler mit Zulassung gekauft hast und das vertraglich so festgehalten wurde. Da hat der Händler dann halt im Moment die besseren Karten auf der Hand.
Rechtlich leidet deine Situation aber selbst bei Zulassung auf deinen Namen aber womöglich daran, dass du noch gar kein Eigentum erworben hast, weil das Fahrzeug dir noch nicht übergeben wurde. In diesem Fall würde die Polizei dann auch nichts unternehmen, sondern an das Gericht verweisen.