Da der Vertrag zwischen mir und dem Autohaus geschlossen wurde und nicht zwischen mir und MG kann der Händler nicht einfach das Auto vorenthalten. Sobald die Bestellung angenommen wurde ist der Vertrag verbindlich. Alles weitere ist das Problem vom Händler der dann an MG rantreten muss. Wo hast du denn diese Klausel gelesen?
Eine entsprechende Klausel habe ich in der Tat nicht gefunden. Diese faktische Situation hat mir die K.I. aufgeschrieben und dabei darauf verwiesen, dass bspw. bei Rabatten für Menschen mit Behinderung die besonderen Konditionen eben an diese persönlich geknüpft werden sollen - was mit der Halterschaft sichergestellt werden soll.
Inwiefern das im Verhältnis Händler-Kunde auch vor Gericht bestand hat, ist natürlich eine andere Frage.
Ich in meiner Situationen könnte natürlich auch einfach die Vollmacht für die Zulassung widerrufen, so dass der Händler die Zulassung nicht gegen meinen Willen auf meinen Namen veranlassen kann ![]()
Ich befürchte aber, der Händler wird sich da irgendwie rumwinden - nachträgliche Preisanpassung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, weil erheblicher Preisunterschied, o.ä.