Und spätestens wenn du ihn zugelassen hast sind die Fahrzeugpapiere in deiner Hand und rechtlich gesehen bist du Eigentümer. Wenn der Händler den Wagen dann nicht rausrückt , wäre das vermutlich Unterschlagung. Was im Innenverhältnis zwischen MG und Händler geschieht, kann dir egal sein. Klar, im Worst-Case müsste man sich hier streiten aber mit den Papieren in der Hand und einem Händler der mir mein Eigentum nicht rausrücken möchte, hätte ich kein Problem das vor Ort mit der Polizei zu klären. In meinem Kaufvertrag und den dazugehörigen Klauseln steht kein Wort, das die Prämie an irgendeinem Bedingungen geknüpft wäre.
/Edit: Du hast im Moment halt das Problem, dass du beim Händler mit Zulassung gekauft hast und das vertraglich so festgehalten wurde. Da hat der Händler dann halt im Moment die besseren Karten auf der Hand.
Rechtlich leidet deine Situation aber selbst bei Zulassung auf deinen Namen aber womöglich daran, dass du noch gar kein Eigentum erworben hast, weil das Fahrzeug dir noch nicht übergeben wurde. In diesem Fall würde die Polizei dann auch nichts unternehmen, sondern an das Gericht verweisen.