Zulassung an Kaufvertrag/MG-Anmeldung geknüpft?!

  • Und spätestens wenn du ihn zugelassen hast sind die Fahrzeugpapiere in deiner Hand und rechtlich gesehen bist du Eigentümer. Wenn der Händler den Wagen dann nicht rausrückt , wäre das vermutlich Unterschlagung. Was im Innenverhältnis zwischen MG und Händler geschieht, kann dir egal sein. Klar, im Worst-Case müsste man sich hier streiten aber mit den Papieren in der Hand und einem Händler der mir mein Eigentum nicht rausrücken möchte, hätte ich kein Problem das vor Ort mit der Polizei zu klären. In meinem Kaufvertrag und den dazugehörigen Klauseln steht kein Wort, das die Prämie an irgendeinem Bedingungen geknüpft wäre.


    /Edit: Du hast im Moment halt das Problem, dass du beim Händler mit Zulassung gekauft hast und das vertraglich so festgehalten wurde. Da hat der Händler dann halt im Moment die besseren Karten auf der Hand.

    Rechtlich leidet deine Situation aber selbst bei Zulassung auf deinen Namen aber womöglich daran, dass du noch gar kein Eigentum erworben hast, weil das Fahrzeug dir noch nicht übergeben wurde. In diesem Fall würde die Polizei dann auch nichts unternehmen, sondern an das Gericht verweisen.

  • Rechtlich leidet deine Situation aber selbst bei Zulassung auf deinen Namen aber womöglich daran, dass du noch gar kein Eigentum erworben hast, weil das Fahrzeug dir noch nicht übergeben wurde.

    Die physische Übergabe hat damit nichts zu tun. Es gibt einen Kaufvertrag, das Geld ist beim Händler, die Papiere bei mir. Eigentümer bin ich, der Händler zu dem Zeitpunkt nur noch Besitzer.

    MG4 EV Urban Premium - Camden Grey - voraussichtlich im August

  • Die Polizei würde da null Komma null machen. Im Fahrzeugbrief steht, dass es sich explizit nicht um einen Eigentumsnachweis handelt. Wenn du die Kiste zulässt und abholen willst, der Verkäufer dann aber die Herausgabe aufgrund vermeintlicher Vertragsbedingungen verweigert ist das reines Privatrecht und hat erstmal keine straftechtliche Relevanz. Kein normaler Händler würde das tun wenn er nicht irgendwie was schriftlich liegen hat. Von daher ist das alles sehr konstruiert

  • Die physische Übergabe hat damit nichts zu tun. Es gibt einen Kaufvertrag, das Geld ist beim Händler, die Papiere bei mir. Eigentümer bin ich, der Händler zu dem Zeitpunkt nur noch Besitzer.

    Bei Interesse solltest du einmal eine Jura-Vorlesung besuchen. Das ist ein klassischer Fehlschluss eines Laien.


    Das Schuldrechtsverhältnis (hier der Kaufvertrag) ist zu trennen vom Verfügungsgeschäft (die Eigentumsübertragung). Der Kaufvertrag beinhaltet lediglich die Pflicht, das Eigentum zu verschaffen. Beides sind aber getrennte Geschäfte.


    Eigentum geht über, wenn sich die Parteien darüber einig sind und eine - physische - Übergabe der Sache stattfindet.


    Das gilt auch bei KfZ. Der KfZ-Brief ist nur ein Indiz für die Eigentumsverhältnisse, aber kein Beweis darüber.


    Auf der anderen Seite ist der Besitz (also die tatsächliche Verfügungsgewalt) des Händlers ebenfalls ein Indiz für das Eigentum.


    Daher wird die Polizei in dem Setting "Neuwagen steht beim Autohaus und soll nicht herausgegeben werden" gerade nicht den Besitz brechen.

  • Ich sagte nicht, dass die Zulassung ausreicht. Aber es gibt ein Kaufvertrag, eine Überweisung UND sie Zulassungspapiere. Das reicht, meiner Meinung nach, in Kombination aus, um die Eigentumsverhältnisse darzustellen. Und wenn mir jemand akut den Zugang zu meinem Eigentum verwehrt, sollte das polizeilich auch durchsetzbar sein.


    Aber auch ich bin Laie was dies angeht aber das wäre zumindest meine persönliche Einschätzung dazu.


    /Edit: Danke für den Gegenwind Protkenny und kailo89 . Meine Aussagen hierzu waren rein Bauchgefühl und nicht korrekt oder rechtlich haltbar. Ich habe mich aufgrund eures Feedbacks hierzu nun ein wenig belesen (und auch die KI befragt) und komme zum Entschluss, ihr habt Recht. Die Polizei würde hier vermutlich nichts tun und man müsste es, wie ihr schon sagtet, zivilrechtlich regeln.

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    2 Mal editiert, zuletzt von FreakZ1 ()