Der Wagen wir auf unseren Sohn zugelassen, der erst in diesem Jahr mit der Ausbildung beginnt.
Achte darauf, dass für die Bemessung das Haushaltseinkommen zu Grunde gelegt wird. Wenn also dein Sohn noch bei dir wohnt, werden auch die Einkünfte der Eltern geltend gemacht.
Gruß, Lars