Beiträge von Protkenny

    Die physische Übergabe hat damit nichts zu tun. Es gibt einen Kaufvertrag, das Geld ist beim Händler, die Papiere bei mir. Eigentümer bin ich, der Händler zu dem Zeitpunkt nur noch Besitzer.

    Bei Interesse solltest du einmal eine Jura-Vorlesung besuchen. Das ist ein klassischer Fehlschluss eines Laien.


    Das Schuldrechtsverhältnis (hier der Kaufvertrag) ist zu trennen vom Verfügungsgeschäft (die Eigentumsübertragung). Der Kaufvertrag beinhaltet lediglich die Pflicht, das Eigentum zu verschaffen. Beides sind aber getrennte Geschäfte.


    Eigentum geht über, wenn sich die Parteien darüber einig sind und eine - physische - Übergabe der Sache stattfindet.


    Das gilt auch bei KfZ. Der KfZ-Brief ist nur ein Indiz für die Eigentumsverhältnisse, aber kein Beweis darüber.


    Auf der anderen Seite ist der Besitz (also die tatsächliche Verfügungsgewalt) des Händlers ebenfalls ein Indiz für das Eigentum.


    Daher wird die Polizei in dem Setting "Neuwagen steht beim Autohaus und soll nicht herausgegeben werden" gerade nicht den Besitz brechen.

    Und spätestens wenn du ihn zugelassen hast sind die Fahrzeugpapiere in deiner Hand und rechtlich gesehen bist du Eigentümer. Wenn der Händler den Wagen dann nicht rausrückt , wäre das vermutlich Unterschlagung. Was im Innenverhältnis zwischen MG und Händler geschieht, kann dir egal sein. Klar, im Worst-Case müsste man sich hier streiten aber mit den Papieren in der Hand und einem Händler der mir mein Eigentum nicht rausrücken möchte, hätte ich kein Problem das vor Ort mit der Polizei zu klären. In meinem Kaufvertrag und den dazugehörigen Klauseln steht kein Wort, das die Prämie an irgendeinem Bedingungen geknüpft wäre.


    /Edit: Du hast im Moment halt das Problem, dass du beim Händler mit Zulassung gekauft hast und das vertraglich so festgehalten wurde. Da hat der Händler dann halt im Moment die besseren Karten auf der Hand.

    Rechtlich leidet deine Situation aber selbst bei Zulassung auf deinen Namen aber womöglich daran, dass du noch gar kein Eigentum erworben hast, weil das Fahrzeug dir noch nicht übergeben wurde. In diesem Fall würde die Polizei dann auch nichts unternehmen, sondern an das Gericht verweisen.

    Da der Vertrag zwischen mir und dem Autohaus geschlossen wurde und nicht zwischen mir und MG kann der Händler nicht einfach das Auto vorenthalten. Sobald die Bestellung angenommen wurde ist der Vertrag verbindlich. Alles weitere ist das Problem vom Händler der dann an MG rantreten muss. Wo hast du denn diese Klausel gelesen?

    Eine entsprechende Klausel habe ich in der Tat nicht gefunden. Diese faktische Situation hat mir die K.I. aufgeschrieben und dabei darauf verwiesen, dass bspw. bei Rabatten für Menschen mit Behinderung die besonderen Konditionen eben an diese persönlich geknüpft werden sollen - was mit der Halterschaft sichergestellt werden soll.


    Inwiefern das im Verhältnis Händler-Kunde auch vor Gericht bestand hat, ist natürlich eine andere Frage.


    Ich in meiner Situationen könnte natürlich auch einfach die Vollmacht für die Zulassung widerrufen, so dass der Händler die Zulassung nicht gegen meinen Willen auf meinen Namen veranlassen kann ;)


    Ich befürchte aber, der Händler wird sich da irgendwie rumwinden - nachträgliche Preisanpassung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, weil erheblicher Preisunterschied, o.ä.

    Also wenn der Verkäufer mich darauf nicht hinweist hat das für mich keinerlei Bedeutung. Im Kaufvertrag steht davon kein Wort, in den AGB auch nicht. Demnach rechtlich Null relevant für mich. Ich kann das Auto zulassen auf wen ich möchte, das geht weder MG noch den Händler was an. So zumindest sehe ich das

    Rechtlich bin ich da bei dir. Habe bei meinem AGB auf die Schnelle auch nichts gefunden. Die Frage ist halt, ob du das notfalls vor Gericht durchfechten möchtest - so lange kein Auto hast und das Damoklesschwert des Prozessrisikos über die schwebt

    Aber das Konstrukt fällt doch auf die Nase, wenn jemand den Wagen selbst zulässt. Woher soll der Händler wissen, auf wen der Wagen zugelassen ist, wenn man zur Abholung mit Kennzeichen kommt? Die Zulassungsbescheinigung bekommt der Händler doch dann so nie zu sehen.


    /Edit: Wenn du, wie ich auch, mit Zulassung geordert hast, dann natürlich schon. Aber ich glaube nicht, das hier jeder der den Urban bestellt hat, vom Händler zulassen lässt. Ich mein, ich hab im Wartesaal schon von ein paar gelesen, die ihn selbst zugelassen haben. Deren Händler wurde das bestimmt nicht zulassen (höhö), wenn es für ihn ein Risiko birgt.

    Vielleicht lässt der Händler sich bei den Selbst-Zulassern den Fahrzeugbrief zeigen und wenn da der Käufer nicht drin steht, wird das Auto nicht rausgegeben oder zur Nachzahlung des Rabatts aufgefordert? Vertraglich könnte das mit den AGB abgesichert werden. Diese Verknüpfung dürfte m.E. zulässig sein, weil daran ja wiederum der Rabatt hängt, von dem man als Endkäufer profitiert.

    Nach weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass der MG-6.000 Euro Rabatt daran geknüpft ist, dass der Käufer auch der Halter ist. Damit sollen Grau-Importe verhindert werden. Wenn Käufer und Halter nicht übereinstimmen, droht dem Händler, dass er den Rabatt vo. Hersteller - für den er in Vorleistung geht - nicht erstattet bekommt. Da ist klar, dass er nicht mitmacht.


    Das ganze ist also unabhängig davon, dass nach deutschem Recht die Zulassung getrennt vom Kaufvertrag/Eigentum zu betrachten ist. Es geht hier um das Verhältnis Händler-Hersteller. Am Ende sitzt der Händler am längeren Hebel, indem er das Auto nicht heraus gibt.


    Es bleiben 2 Möglichkeiten:


    -Naher Verwandter mit gleichem Nachnamen - in der Hoffnung, dass es dem Hersteller nicht auffällt bzw nicht stört.


    -Kaufvertrag auf den beabsichtigten Halter umschreiben. Das birgt bei uns aber das Risiko, dass MG den Rabatt nicht mehr gewährt, weil der 30.06. abgelaufen ist (auf der Webseite von MG habe ich den Rabatt übrigens auch nicht mehr gesehen).


    Für mich konkret bedeutet das wahrscheinlich, dass die Strohmann-Geschichte von Tisch ist, da meine nahen Verwandten anders heißen. Aber vielleicht ist das auch ein Wink des Schicksals. Eigentlich bin ich eine ehrliche Haut und hab ein mulmiges Gefühl bei so einem Konstrukt. Die abweichende Halterschaft bei der Versicherung, KfZ-Steuer (vorerst ja nicht), THG-Quote, Bußgelder...das würde alles den Angehörigen mit einbeziehen.


    Nichtsdestotrotz, weil ein Kommentar eine Anmerkung in die Richtung gab: Wir liegen lediglich um 500 Euro über das maßgebliche zu versteuernde Einkommen (und ja, da sind die Abzüge eingerechnet). Hätte ich letztes Jahr keinen Bonus vom Arbeitgeber erhalten, hätten wir Anspruch auf 4.000 Euro Kaufprämie 🤡

    Danke für die Informationen. Das dürfte der Hintergrund dafür sein, dass sich der Händler zunächst davor sperrt. Wenn es für ihn mit der Erstattung der 6k bei MG schwierig wird, biete ich ihm halt an, dass auch der KV umgeschrieben wird. Auch wenn das letztlich ein wenig albern ist, da der Kaufpreis und jegliche Gewährleistung dennoch über mich laufen werden.